12. VDMA-Kühlturmtagung – der Rückblick

Bereits seit 1990 ist die VDMA-Kühlturmtagung die Plattform, um aktuelle Informationen zu den Themengebieten rund um Rückkühlanlagen aufzunehmen und technische und regulatorische Entwicklungen mit Fachleuten und Kollegen zu diskutieren. Dieses Jahr fand am 30. November in Frankfurt die 12. VDMA-Kühlturmtagung statt. cci Branchenticker war vor Ort.

Im Vordergrund Dipl.-Kfm. Peter Gebhart (Technischer Referent und Ansprechpartner der VDMA-Fachabteilung). Rechts neben ihm Ulf Bergmann (Regionalleiter D-A-CH und Nordeuropa, Balticare GmbH). Als stellvertretender Vorsitzender der VDMA-Fachabteilung Rückkühltechnik musste er den erkrankten Dr. Markus Nickolay (KTK Kühlturm Karlsruhe GmbH) als Moderator vertreten. (Abb. cci Dialog GmbH)
Der Veranstalter, die Fachabteilung Rückkühltechnik des VDMA-Fachverbands Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate, stellte dieses Jahr mit dem Tagungstitel „Innovative Rückkühlanlagen: geräuscharm und hygienisch“ zwei Themengebiete in den Fokus der Betrachtung: die mit dem Betrieb von Rückkühlanlagen verbundenen Geräuschemissionen und der hygienisch sichere Betrieb dieser Anlagen laut 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV).

Zum Themengebiet „Schall“ gab es mit der Änderung der TA Lärm Neuerungen im regulatorischen Bereich. Es wurde die Kategorie „Urbanes Gebiet“ eingeführt, das von der erlaubten Lautstärke her (63/45 db(A) tags/nachts) zwischen Gewerbegebiet und Mischgebiet angesiedelt ist. Dies dürfte künftig sowohl bei der Auslegung als auch beim Betrieb von Rückkühlanlagen eine Rolle spielen.

Auch mit dem Inkrafttreten der 42. BImSchV gibt es Veränderungen. So müssen die Bestellungsvoraussetzungen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nach § 14 geregelt werden, es gibt Anforderungen an Inspektionsstellen Typ A sowie an das Betriebstagebuch (das auch der neue Entwurf des VDMA-Einheitsblatts 24649 „Betriebsempfehlungen für Verdunstungskühlanlagen“ fordert). Und über die Umsetzung der Betreiberpflichten wird auch noch eine Weile diskutiert und informiert werden müssen. Wichtiger Punkt der Verordnung: Der Auftraggeber/Betreiber ist bereits für die richtige Projektierung der Anlagen verantwortlich.
Der knapp 90 Personen umfassende Teilnehmerkreis bestand aus Betreibern, Fachleuten der TGA und Klimatechnik, Planern, Ingenieurbüros, Behörden und Sachverständigen.
 

Artikelnummer: cci55466

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