Energielabel für Heizungsanlagen: Papiertiger

Seit Ende September 2015 dürfen neue Heizgeräte nur noch mit Energielabel vertrieben werden. Das Label soll hocheffiziente Technologien fördern. Große Markteffekte blieben jedoch bisher aus. Vom Verbraucher wird es kaum nachgefragt, klagt der VdZ, „Spitzenverband der Gebäudetechnik“.

Das Energieeffizienzlabel für Heizungen (Abb. VdZ) Neben einzelnen Wärmeerzeugern, Warmwasserbereitern und -speichern müssen laut EU-Verordnung auch kombinierte Anlagen mit Temperaturregler und Solarthermie gekennzeichnet werden. Handwerker müssen dem Kunden die Energielabels schon mit dem Angebot überreichen. Hersteller müssen Produktlabel und Produktdaten für die Berechnung des Verbundanlagenlabels zur Verfügung stellen.

Dr. Michael Herma „Im Verhältnis zur Anzahl neu installierter Heizungsanlagen ist die Nachfrage nach Verbundlabels gering. Das Label ist noch nicht am Markt angekommen“, so VdZ-Geschäftsführer Dr. Michael Herma. Welche Produktkombinationen sinnvoll sind, liegt weiterhin im Verantwortungsbereich des SHK-Handwerkers. Und die beste Effizienzklasse stellt nicht unbedingt die effizienteste Lösung für das Gebäude dar.

Was hat das Energielabel für Heizungsanlagen bisher gebracht? Die erste Bilanz fällt enttäuschend aus. Als Argument für den Austausch veralteter Heizungen wird das Energielabel vom Handwerk kaum genutzt. Im Rahmen der Feuerstättenschau bekommen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, seit 2016 ein Effizienzlabel. Der VdZ hofft, dass sich dadurch nun auch das Label für Neuanlagen durchsetzt: Durch den Vergleich von Alt- und Neuanlagenlabel soll der Handwerker seinem Kunden das Einsparpotenzial durch eine Modernisierung, das vielen Eigenheimbesitzern nicht bewusst sei, vor Augen führen.

Aber auch bei den zugrundeliegenden Verordnungen besteht laut VdZ Verbesserungsbedarf. Die Kombinationsmöglichkeiten für die Berechnung von Verbundanlagen spiegeln häufig nicht die Realität am Bau wieder. So wird die Kombination aus Wärmeerzeuger und separatem Warmwasserspeicher in den meisten Fällen nicht als Verbundanlage gelabelt, sondern beide Geräte erhalten einzelne Produktlabel. „Solche praxisfernen Regeln sind schwer vermittelbar. Hier sollte die EU-Kommission nachbessern.“ Die Regelungen zu Heizungsgeräten werden aber voraussichtlich erst ab 2026 überarbeitet.

Artikelnummer: cci55181

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