EEG-Verhandlung zwischen Bund und Länder ohne Ergebnis

Bundesregierung und Bundesländer haben am 12. Mai ihre Positionen zur EEG-Novelle abgesteckt. Ein konkretes Ergebnis haben die Beratungen nicht gebracht. Eine Entscheidungssitzung ist am 31. Mai vorgesehen.

(Abb. © vschlichting/Fotolia.com) „Wir haben es, glaube ich, sehr gut geschafft, die Stellgrößen zu benennen und auch über sie zu diskutieren, an denen wir arbeiten müssen, um alle Komponenten richtig zu erfüllen“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel zu den unbefriedigenden Beratungsergebnissen. Immerhin habe man sich darüber verständigt, dass die regenerativen Energien eine der tragenden Säulen der Energiewende seien. Deshalb solle ihr Anteil am Stromverbrauch bis 2050 auf mindestens 80 % steigen. „Unser Ziel mit dieser Novelle ist es, die Marktfähigkeit der regenerativen Energien zu verbessern“, so die Bundeskanzlerin.

Bis 2025 soll der Anteil der Ökostromerzeugung auf 40 bis 45 % ansteigen. Derzeit liegt er bei 32 %. Auf diese Steigerung von 8 bis 13 % sollen die Rahmenbedingungen jetzt abgestimmt werden. Dass diese Rahmenbedingungen nicht ausreichen werden, um den geplanten Ausbau auch zu erreichen, zeigt der derzeitige Zubau an Photovoltaikleistung, der schon seit zwei Jahren weit unter dem Zubaukorridor vor sich hindümpelt. Bisher sind keine substantiellen Verbesserungen geplant, um den Ausbau der Solarenergie wieder anzukurbeln, was die Bundesregierung mit der EEG-Novelle nach eigenem Bekunden anstreben will. Weder die Bedingungen für Mieterstromprojekte sollen verbessert werden noch die Abschaffung der Solarsteuer ist vorgesehen.

Die Bundeskanzlerin will aber auch gleiche Chancen für die verschiedenen Akteure erhalten. Die Ausschreibungen sollen für alle Akteure faire Chancen bieten. Auch die vielen kleinen Akteure – Bürgerenergiegenossenschaften und ähnliche – seien weiterhin Teil der Energiewende sind und könnten in dem Rahmen ihre gute Arbeit fortsetzen. Wie es mit den Ausschreibungen funktionieren soll, die Bürger mit im Boot zu behalten, bleibt derzeit noch ein Geheimnis, ebenso die Antwort auf die Frage, wie man es ohne die Bürgerbeteiligung schaffen will, wenn diese durch das Verhindern von Mieterstromprojekten ausgeschlossen werden.

Ziel ist es, den Gesetzgebungsprozess bis zum Herbst abzuschließen.

Artikelnummer: cci43473

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