Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet 2021

Energieeffizientes Haus
(Abb. © vegefox.com/stock.adobe.com)

In der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat die Bundesregierung ihre bisherige energetische Gebäudeförderung neu strukturiert. Diese besteht künftig aus drei Teilen. Der erste Teil des BEG (BEG EM) mit der Förderung von Einzelmaßnahmen startet bereits im Januar 2021, die weiteren Teile sollen Mitte 2021 folgen.

Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurden im ersten Halbjahr 2020 in den Programmen zu „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ Kredite und Zuschüsse von 14,5 Mrd. € zugesagt. Daraus ergeben sich Investitionen von rund 38,5 Mrd. €. Um künftig noch effizienter und gezielter fördern zu können, hat das BMWI eigenen Aussagen zufolge das Förderangebot für effiziente Gebäude modernisiert und vereinfacht. Dazu zählen auch die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und dem Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die je in einer Zuschuss- und Kreditvariante angeboten werden. Gefördert werden Maßnahmen zur Vollsanierung und zum Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG) sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM). Zum 1. Januar 2021 startet das BAFA die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Gefördert werden hier Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Die BEG NWG und BEG WG sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für Sommer 2021 geplant. Hinzu kommen die Programme „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ mit einem Zuschuss von 80 %.

Besonders interessant ist eine vom BMWi veröffentlichte Liste mit 34 Fragen und Antworten zum neuen BEG. Darin heißt es zum Beispiel:
Im Zuge der BEG EM werden ab dem 01.01.2021 folgende Einzelmaßnahmen mit folgenden Zuschüssen gefördert:
– Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 20 %
– Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 20 %
– Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen): 20 bis 45 %
– Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 20 %
– Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 %
Der Link zu den Fragen und Antworten zum BEG ist hier.

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