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In der Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) gibt es einige Neuerungen gegenüber der vorherigen Version. Künftig sollen Luftschadstoffe aus der Abluft von Industrieanlagen stärker herausgefiltert werden.
Die Neufassung der TA Luft ergänzt bislang noch nicht geregelte Anlagen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Unter anderem müssen Tierhaltungsanlagen künftig 70% der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern. In Deutschland lag der Anteil der Landwirtschaft an der Belastung durch sekundären Feinstaub aus Ammoniak (PM2,5-Wert) je nach Region zwischen 25 und 50 %, unter anderem aus den großen Tierhaltungsbetrieben, so die entsprechende Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums. Die TA Luft bestand in ihrer bisherigen Form seit 2002, wurde nun überarbeitet und benötigt noch die Zustimmung des Bundesrats.
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