Weitere Lichtquellen auf der Streichliste

Kompaktleuchtstofflampen
Ab dem 1. September 2021 werden Kompaktleuchtstofflampen aus dem Verkehr gezogen. (Abb. © ArtHdesign/stock.adobe.com)

Verbrauchen Lichtquellen zu viel Energie, werden sie ab dem 1. September 2021 vom Markt verschwinden.

Festgeschrieben ist das in der Verordnung 2019/2020 der europäischen Kommission zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen, also Lampen und Leuchten mit fest eingebauter Lichtquelle und separate Betriebsgeräte. Erfüllen die Lichtquellen die im Anhang II der Verordnung vorgeschriebenen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz sowie Anforderungen an deren Funktion und die anzugebenden Informationen (auf der Lichtquelle selbst, auf der Verpackung und auf der Webseite des Herstellers oder Vertreibers) nicht, werden sie aus dem Verkehr gezogen.

Laut der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ), Bad Homburg, werden davon unter anderem Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät (Energiesparlampen) betroffen sein. Ab dem 1. September 2023 wird das ganze nochmals verschärft: T8-Lampen in den Größen 600, 1.200 und 1.500 mm sowie Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35 werden dann vom Markt genommen.

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