GEFMA-Richtlinie „Energetische Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz

GEFMA-Richtlinie
Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben sich bei energetischen Inspektionen von Klimaanlagen mehrere Änderungen ergeben, die in der GEFMA-Richtlinie ausführlich erläutert werden. (Abb. © Dan Hildebrandt)

Dienstag ist Normentag. Heute stellen wir den soeben erschienenen Weißdruck der GEFMA-Richtlinie 124-5 „Empfehlungen zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz“ vor. GEFMA ist der Deutsche Verband für Facility Management.

Mit Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2020 haben sich auch die Grundlagen und Anforderungen an Energetische Inspektionen an Klimaanlagen mit Kühlleistungen über 12 kW geändert. „Mit der GEFMA-Richtlinie 124-5 (23 Seiten) erhalten vor allem Anlagenbetreiber, Auftraggeber und Inspektoren konkrete Empfehlungen, um anhand der aktualisierten Vorgaben des GEG die Umsetzung der energetischen Inspektion besser planen, ausschreiben und abwickeln zu können“, berichtet Dan Hildebrandt, Leiter der GEFMA-Projektgruppe. Die Richtlinie basiert auch auf Erfahrungen bei Ausschreibung und Durchführungen der Inspektionsleistungen nach der Forderung des bisherigen § 12 der EnEV. Betreiber und Inspektoren haben die Richtlinie gemeinsam erarbeitet und auf den aktuellen Stand überarbeitet. Anhand von Praxis-Beispielen und Checklisten wird beschrieben, wie die Leistungen der Energetischen Inspektion auf das gesetzlich geforderte Maß abgestimmt werden können und welche Leistungen einen Mehrwert mit zusätzlicher Aussagekraft darstellen. Ein neuer Anhang im Entwurf der Richtlinie 124-5 beinhaltet ein Bewertungsschema für Gebäudeautomationssysteme zur Entscheidung über die Inspektionspflicht.

Mitglieder von cci Wissensportal lesen eine von der Redaktion erstellte Zusammenfassung der GEFMA 124-5 in cci Wissensportal mit der Artikelnummer cci121390.

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