BAFA Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen vorerst ausgesetzt

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Böses Erwachen für alle, die eine Luft/Luft-Wärmepumpe installieren wollen. Das BAFA hat deren Förderung vorerst ausgesetzt. (Abb. © Wayhome Studio/stock.adobe.com)

Die Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen ist an Anforderungen geknüpft, die faktisch nicht zu erfüllen sind. Darauf hatte der Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg, die Verordnungsgeber bereits mehrfach hingewiesen. Nun hat das BAFA reagiert und die Förderung vorerst ganz ausgesetzt.

Grundsätzlich sind Luft/Luft-Wärmepumpen (konkret Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen) nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Allerdings können Anträge aufgrund weiterhin unklarer Spezifikationen und Anforderungen an die Geräte im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen ohne Klärung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit nicht bewilligt werden. Darauf weist der FGK hin und benennt im Einzelnen folgende Anforderungen:

  1. Hydraulischer Abgleich von Luft/Luft-Wärmepumpen
  2. Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 „Berechnung der Jahresarbeitszahl von Wärmepumpenanlagen“
  3. Netzdienliche Schnittstelle (zum Beispiel „SGReady“ oder „VHPReady“)
    Schon seit Sommer 2022 informierte der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) die Verordnungsgeber mehrfach darüber, dass die geforderten Nachweise ohne Klarstellung in den technischen FAQ für Luft/Luft-Wärmepumpen nicht möglich sind.

Die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle hat nun dazu geführt, dass das BAFA mit den Geräteherstellern übereingekommen ist, die Beantragung der Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. So sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der aktuell unklaren Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden. „Mit den technischen FAQ zur BEG EM ist das BAFA über die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgegangen und hat SGReady und VHPReady quasi verpflichtend für die Erfüllung der Netzdienlichkeit definiert“, erklärt der FGK, obwohl dieser darauf hingewiesen hatte, dass diese Standards nicht für Luft/Luft-Wärmepumpen anwendbar sind.
FGK, BAFA und BMWK bemühen sich nun um eine Anerkennung des FGK Status-Reports 60 „Anforderungen an DX-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG“ in den technischen FAQ. Sobald hier eine Klarstellung herbeigeführt ist, sollen Luft/Luft-Wärmepumpen wieder in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt werden, sodass die Förderung wieder beantragt werden kann. Mit Blick auf das Ziel einer schnellen Dekarbonisierung der Gebäudetechnik sei es kontraproduktiv, dass gerade die effizientesten Wärmepumpen aktuell von der Förderung ausgenommen sind, bemängelt der FGK.
Ein ausführlicher Hintergrundbericht zu diesem Thema wird in Kürze im cci Wissensportal erscheinen.

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