Der TEWI-Wert zur ökologischen Beurteilung von LüKK-Anlagen

(Abb. © Sakan/stock adobe.com)
Im Fachbeitrag werden beispielhaft TEWI-Werte für einen Wasserkühlsatz (30 kW) berechnet, der mit vier verschiedenen Kältemitteln betrieben wird. (Abb. © Sakan/stock adobe.com)

Donnerstag ist Techniktag. Heute stellen wir in einem von der Redaktion erstellten Fachbeitrag die Bedeutung des sogenannten „TEWI-Werts“ zur gesamtheitlichen ökologischen Bewertung von Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen vor. In diesem Beitrag werden auch Vorgaben der neue F-Gase-Verordnung berücksichtigt.

Der Betrieb von Kälte- und Klimageräten sowie von Wärmepumpen wird im Hinblick auf deren Beitrag zum Treibhauseffekt durch den TEWI-Wert (Total Equivalent Warming Impact) dargestellt. Dazu berücksichtigt die Berechnung eines TEWI-Werts für eine Kälteanlage über deren Betriebszeit von zum Beispiel 15 Jahren alle direkten und indirekten Beiträge zum Treibhauseffekt. Direkte Beiträge sind Emissionen von Kältemitteln und deren Wirkung zum Treibhauseffekt (Global Warming Potenzial in kg CO2 pro kg Kältemittel), wenn diese aus Geräteleckagen in die Umgebung gelangen. Indirekte Beiträge zum Treibhauseffekt ergeben sich aus dem Stromverbrauch (kWh) des Gerätebetriebs. Für Deutschland wird angesetzt, dass jede kWh Strom mit 0,434 kg CO2 belastet ist. Auf Basis von Beispielrechnungen für Wasserkühlsätze, die mit vier verschiedenen Kältemitteln betrieben werden, zeigt der Fachbeitrag, dass direkte Emissionen nahezu unabhängig vom eingesetzten Kältemittel stets weniger als 5 % zum TEWI-Wert beitragen. Da der mit Abstand größte Beitrag zum TEWI-Wert aus dem Stromverbrauch eines Geräts resultiert, kann eine Verringerung des TEWI-Werts und der Treibhausemissionen besonders durch eine Steigerung der Geräteeffizienz (Arbeitszahl) erreicht werden.Der Beitrag „Bedeutung des TEWI-Werts zur ökologischen Bewertung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen“ steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci260912.

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