Anlässlich der Bauministerkonferenz, die gestern (23. November) in Baden-Baden begonnen hat und heute enden wird, planen einige der Bauminister den Beschluss eines Moratoriums für Baunormen und damit ein Aussetzen der Normungsarbeit. Dagegen argumentieren in einem gemeinsamen Schreiben der Verband Beratender Ingenieure (VBI), der Hauptverband der Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein mit weiteren Verbänden der Baubranche.
Der VBI erklärte, die Planungs- und Baubranche stehe aktuell vor immensen Herausforderungen. Trotz negativer Konjunkturprognosen müsse die notwendige Transformation zu nachhaltigem, innovativem Bauen sowie zu digitalen Planungs- und Bauprozessen vorangetrieben werden. Dafür brauche die Branche die wirksame Unterstützung der politischen Entscheidungsträger.
Ein regulatorisches Einfrieren der Musterbauordnung und der darauf aufbauenden Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB (Fassung 2023) bis zum Jahr 2027, wie es das geplante Moratorium vorsieht, werde, so der VBI, weder zur gewünschten Planungssicherheit noch zur Eindämmung von Baukostensteigerungen führen. Hingegen könnte die Erreichung vorrangiger gesellschaftspolitischer Ziele durch eine derartige Maßnahme massiv behindert und teilweise unmöglich gemacht werden. „Es kann nicht wünschenswert sein, technischen Fortschritt in Normen nicht weiter abzubilden, wenn das Bauen den Erfordernissen der Zeit standhalten und die Wende zur Nachhaltigkeit am Bau bewältigt werden soll“, so ein Zitat aus der VBI-Erklärung.
Eine grundsätzliche Überprüfung vorhandener gesetzlicher und nachgesetzlicher Vorschriften und gegebenenfalls eine Neuausrichtung nach aktuellen gesellschaftlichen Prioritäten ist, so der Verband, generell erforderlich. So könne beispielsweise eine verbesserte Umgangsweise in der Verknüpfung von Normen, Bauordnungsrecht und MVV TB, BGB und Vertragswerken hilfreich und kostendämpfend sein. Es müsse in der Baupraxis möglich sein, Standards frei vereinbaren zu können, ohne unvorhersehbare haftungsrechtliche Risiken befürchten zu müssen. Dieses Thema wird derzeit auf Bundesebene in einer gemeinsamen Initiative des Bauministeriums mit dem Justizministerium angegangen.
Das gemeinsame Verbände-Schreiben steht unter „Anhänge“.
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