Auch Energieberatung von der Haushaltssperre betroffen

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Böses Erwachen für alle, die auf künftige Förderdarlehen und Investitionszuschüsse gehofft hatten: Aufgrund der Haushaltssperre wurden bundesweit zahlreiche Förderprogramme gestoppt. (Abb. © Wayhome Studio/stock.adobe.com)

Aufgrund der sofortigen Haushaltssperre hat die Bundesregierung einige bundesweite Förderprogramme gestoppt. Davon betroffen sind auch die Förderprogramme für Energieberatung. Stefan Bolln vom Energieberatendenverband GIH sieht dies, vor allem mit Blick auf die Energiewende, besonders kritisch.

Nachdem der Nachtragshaushalt für verfassungswidrig erklärt wurde (cci Branchenticker berichtete, siehe cci261164) hat das Finanzministerium mittlerweile die verhängte Haushaltssperre ausgeweitet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat direkte Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes errichtet wurde. Die Sparmaßnahmen wirken sich auch auf die Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem KTF bedient werden. Derzeit werden keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen (Bundesförderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) und für Energieberatungen für Wohngebäude, EBW), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) bewilligt. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können laut BAFA weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre sei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse seien nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Bezug nehmend auf die Förderprogramme für Energieberatung erklärt Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker), Berlin: „Nach den Förderstopps im letzten Jahr und der monatelangen Hängepartie zum mittlerweile verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz müssen über 15.000 Energieberatende bundesweit ihren Kunden die nächste Hiobsbotschaft mitteilen. Sanierungswillige aus der Privatwirtschaft und dem Gewerbe bekommen nun für unabhängige und gewerkeübergreifende Beratungen keine Zuschüsse mehr. Schon jetzt warten Energieberatende und ihre Kunden seit teils über 6 Monaten auf zehntausende Förderzusagen ihrer Beratungen der ‚individuellen Sanierungsfahrpläne‘ (iSFP) durch das BAFA.“ Bolln fordert die Bundesregierung dazu auf, „schleunigst eine haushaltspolitische Lösung (zu) finden, um die Förderprogramme 2023 wieder aufzunehmen und für Planungssicherheit im nächsten Jahr zu sorgen. Sonst verliert die Regierung weiteres Vertrauen der Energieberatenden sowie Sanierungswilligen und kann sich von den selbstgesteckten Zielen der Energiewende im Gebäudesektor verabschieden.“

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