Neufassung der Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen

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Zur Umsetzung der seit dem 1. März geltenden Neufassung BAFA-Förderrichtlinie Kälte-Klima stehen für 2024 32 Mio. € zur Verfügung. (Abb. © Stockfotos-MG/stock.adobe.com)

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um die Fortführung der Förderrichtlinie für energieeffiziente und umweltfreundliche Kälte- und Klimaanlagen, zu der seit dem 1. März Anträge beim BAFA eingereicht werden können. Im Vergleich zur Vorausgabe wurde die Förderung erhöht und um eine neue Anwendung ergänzt.

Seit dem 1. März 2024 gilt die novellierte Fassung der „Förderrichtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen“. Zu dieser können ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, Anträge eingereicht werden. Gefördert werden weiterhin nur LüKK-Geräte und -Anlagen, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Hinzu kommen Ab- und Adsorptionskälteanlagen, Systeme der indirekten Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen sowie Wärmepumpen, die Prozessabwärme nutzen. Laut BAFA wurden in der Neufassung der Richtlinie die Zuschüsse für förderfähige Geräte und Anlagen erhöht und der Anwendungsbereich erweitert. Neu in die Förderung aufgenommen wurden bestehende kleine Kälteerzeuger, wenn diese von einem bisher synthetischen Kältemittel auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln umgerüstet werden. Solche Maßnahmen erachtet der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) in einem Statement allerdings als praxisfern, da bei einer Umrüstung auf ein nun brennbares Kältemittel für das Projekt zwingend umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen zu prüfen und meist nicht wirtschaftlich umzusetzen wären. Neu in der Richtlinie ist auch ein verpflichtend durchzuführender ergänzender Effizienzcheck für die geförderte LüKK-Anlage. Laut BAFA wurden im Rahmen der Richtlinie bisher insgesamt rund 5.200 Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Mio. € gefördert. Die nun neu erschienene Förderrichtline Kälte-Klima läuft spätestens zum 31. Dezember 2026 endgültig aus. Für 2024 stehen im Förderprogramm 32 Mio. € zur Verfügung.
Eine von der Redaktion erstellte ausführliche Zusammenfassung der Förderrichtlinie inklusive eines Vergleichs der Förderhöhen zwischen der bisherigen und der neuen Förderrichtlinie steht in cci Wissensportal im Beitrag „Die BAFA-Förderrichtlinie Kälte-Klima 2024“ unter der Artikelnummer cci269399.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2024 in blau und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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