Technische Umsetzung der Anforderungen des GEG an die Gebäudeautomation (Teil 3)

Nichtwohngebäude mit Anlagen >290 kW thermischer Leistung sind mit digitaler Energieüberwachungstechnik auszustatten (Abb. © Andrey Popov/stock.adobe.com)

Donnerstag ist Techniktag. In Teil drei der Serie über die technische Umsetzung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geht es um Ableitungen aus dem Gebäudeenergiegesetz für das Energie- und Gebäudeautomationsmanagement. Christian Wild, Geschäftsführer der Iconag Leittechnik GmbH, Idar-Oberstein, erläutert, wie Gebäude gemäß §71a GEG mit digitaler Energieüberwachungstechnik auszustatten sind.

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass sich Energieeinsparungen in Nichtwohngebäuden nicht automatisch einstellen. Daher hat er mit §71a im Gebäudeenergiegesetz (GEG) mehr oder weniger klare Vorgaben gemacht: a) für die technische Ausstattung von Gebäuden und b) für das Personal, das für die energetisch relevante Betriebsführung verantwortlich ist. Die Vorgaben zielen auf das Gebäudeautomationsmanagement ab, also auf das Energiemanagementsystem (EnMS) und die Management- und Bedieneinrichtung (MBE, umgangssprachlich auch GLT genannt), insbesondere auf deren Funktionen sowie auf das bedienende Personal.
Nachdem in den vorangegangenen Beiträgen dieser Serie zur technischen Umsetzung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) allgemeine technische Anforderungen (siehe cci273251) und das Gewerk Kühlung und raumlufttechnische Anlagen (siehe cci275128) erläutert wurden, beleuchtet dieser Beitrag, wie die Vorgaben des §71a konkret im Sinne des Energie- und Gebäudeautomationsmanagements zu interpretieren und umzusetzen sind.
Wie die Heizung und/oder Kühlung von Nichtwohngebäuden mit mehr als 290 kW thermischer Leistung gemäß §71a des GEG mit digitaler Energieüberwachungstechnik auszustatten sind, lesen Mitglieder von cci Wissensportal in einem ausführlichen Fachbeitrag (siehe cci281742). Als Autor dieses Beitrags verweist Geschäftsführer Christian Wild darauf, dass die „B-CON“-Software der Iconag Leittechnik GmbH die Umsetzung der Anforderungen für die Energieüberwachungstechnik und die übergeordneten Steuerungsfunktionen vollumfänglich leisten könne.

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