Technische Umsetzung der Anforderungen des GEG an die Gebäudeautomation (Teil 3)

Teil 3: Ableitungen aus dem Gebäudeenergiegesetz für das Energie- und Gebäudeautomationsmanagement

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass sich Energieeinsparungen in Nichtwohngebäuden nicht automatisch einstellen. Daher hat er mit §71a im Gebäudeenergiegesetz (GEG) mehr oder weniger klare Vorgaben gemacht: a) für die technische Ausstattung von Gebäuden und b) für das Personal, das für die energetisch relevante Betriebsführung verantwortlich ist. Die Vorgaben zielen auf das Gebäudeautomationsmanagement ab, also auf das Energiemanagementsystem (EnMS) und die Management- und Bedieneinrichtung (MBE, umgangssprachlich auch GLT genannt), insbesondere auf deren Funktionen sowie auf das bedienende Personal.
Nachdem in den vorangegangenen Beiträgen dieser Serie zur technischen Umsetzung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) allgemeine technische Anforderungen (siehe cci273251) und das Gewerk Kühlung und raumlufttechnische Anlagen (siehe cci275128) erläutert wurden, beleuchtet dieser Beitrag, wie die Vorgaben des §71a konkret im Sinne des Energie- und Gebäudeautomationsmanagements zu interpretieren und umzusetzen sind.

Nichtwohngebäude mit Anlagen >290 kW thermischer Leistung sind mit digitaler Energieüberwachungstechnik auszustatten (Abb. © Andrey Popov/stock.adobe.com)

Ausstattung mit digitaler Energieüberwachungstechnik

Für die Heizung und/oder Kühlung von Nichtwohngebäuden mit mehr als 290 kW thermischer Leistung schreibt §71a des GEG die Ausstattung mit digitaler Energieüberwachungstechnik vor, mittels derer

  • eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischer Systeme gewährleistet ist.
  • Anforderungswerte in Bezug auf die Energieeffizienz aufgestellt werden können.
  • Effizienzverluste der gebäudetechnischen Systeme erkannt werden können,
  • die für das Management zuständige Person über Verbesserungen der Energieeffizienz informiert werden kann.
Abbildung 1: Funktionen der „digitalen Energieüberwachungstechnik“ nach GEG §71a im Kontext eines Gebäudeautomationsmanagements. (Abb. © Iconag)
Abbildung 2: Erweiterte Übersicht über die Anforderungen „Energieüberwachungstechnik“ und „Gebäudeautomationssystem“ nach §71a GEG (Abb. © Iconag)

Als Autor dieses Beitrags verweist Christian Wild abschließend darauf, dass die „B-CON“-Software der Iconag Leittechnik GmbH, Idar-Oberstein, die Umsetzung der Anforderungen für die Energieüberwachungstechnik und die übergeordneten Steuerungsfunktionen vollumfänglich leisten könne.

*Christian Wild ist Geschäftsführer der Iconag Leittechnik GmbH in Idar-Oberstein, einem Softwareunternehmen für herstellerneutrale Gebäudeleittechnik, Energiemanagement und Digitalisierung im technischen Gebäudemanagement. Wild war unter anderem acht Jahre Leiter des Regionalkreises Rheinland-Pfalz-Saarland der German Facility Management Association (GEFMA) und ist Mitglied im VDI- Richtlinienausschuss zur Novelle der VDI-Richtlinie 3814. Des Weiteren ist er Lehrbeauftragter für Gebäudeautomation an der Hochschule Mainz und aktives Mitglied im Gutenberg Digitalhub in Mainz. (Abb. © Iconag)

Rückblick: Teile 1, und 2 der Serie über die technische Umsetzung der GEG-Anforderungen an die Gebäudeautomation

Welche konkreten Anforderungen sich aus dem GEG für die einzelnen Gewerke ergeben, wurde mit Unterstützung verschiedener Experten der betroffenen Gewerke aufgezeigt:

  • Teil 1: Allgemeine technische Anforderungen (siehe cci273251)
    

Autor: Christian Wild, Geschäftsführer der Iconag Leittechnik GmbH, Idar-Oberstein
  • Teil 2: Anforderungen des GEG an die Gewerke Kühlung und raumlufttechnische Anlagen (siehe cci275128)

    Autor: Prof. Christoph Kaup, Vorsitzender des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg, und Geschäftsführer der Howatherm Klimatechnik GmbH, Brücken

Ergänzend dazu:

  • „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) an die Gebäudeautomation im Bereich der Heizung und Kühlung“ (siehe cci279091)
    Autor: Prof. Michael Krödel, Technische Hochschule Rosenheim und Geschäftsführer der IGT – Institut für Gebäudetechnologie GmbH, Ottobrunn

 

 

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