Das Bundeskabinett diskutiert heute (11. Oktober) den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E. Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI teilt zwar das Anliegen, Bauen kostengünstiger und einfacher zu gestalten, sieht jedoch die vorgesehene Abweichung von bautechnischen Normen mit Blick auf die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) kritisch.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat im Juli dieses Jahres den Entwurf einer „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ veröffentlicht (siehe cci279306). Dieser enthält auf 59 Seiten Vorschläge für ein einfacheres und günstigeres Bauen, was insbesondere durch juristisch abgesicherte Unterschreitungen von Vorgaben aus anerkannten Regeln der Technik erreicht werden soll. Heute (11. Oktober) wird der Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen – Anfang 2025 könnte er in Kraft treten.
Der Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes sieht auch vor, dass von anerkannten Normen wie zum Beispiel DIN 18012 bis 18015 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden) künftig rechtssicher abgewichen werden kann. „Diese Normen beschreiben eine Reihe kombinierter Sicherheits- und Ausstattungsmerkmale, die nicht wie im Entwurf vorgesehen voneinander getrennt betrachtet werden können. Der Rückgriff auf bautechnische Normen darf nicht ausschließlich den Aspekt der Sicherheit berücksichtigen, sondern muss auch weitere, durch gesetzliche Vorgaben vorgegebene Funktionalitäten etwa der elektrischen Anlage abbilden. Dazu gehört auch die Definition von Mindestausstattungen“, erklärt Sebastian Treptow, Bereichsleiter Gebäude im Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI, Frankfurt am Main. Wirkliches Einsparpotenzial böte die Abweichung im Fall der Elektroinstallation zudem nicht. Diese sei im Wohnungsneubau für nur etwa 3 % der Gesamtkosten verantwortlich. Eine geringere Ausstattung erhöhe laut Treptow jedoch das Risiko von Unfällen oder Bränden durch eine Überlastung der elektrischen Anlage.
Normen dienen als Grundlage für die Planung von Gebäuden, stellt der ZVEI fest. Sie sorgen für Planungssicherheit, Transparenz und Vergleichbarkeit und tragen damit zur Optimierung der gesamten Prozesskosten bei. „Ohne Planungsnormen sind Angebote für Auftraggeber und Bauherren nicht mehr vergleichbar. Zudem droht eine Kostenexplosion, weil sich die Planung ohne verbindliche Vorgaben vervielfältigen wird“, sagt Treptow und ergänzt: „Die eigentliche Absicht der Bundesregierung, Prozesse im Wohnungsneubau zu beschleunigen und Baukosten zu senken, würde so konterkariert.“ Neu errichtete Gebäude müssen laut ZVEI eine zukunftsfähige elektrische Infrastruktur haben. Hier auf Ausstattungsmerkmale zu verzichten, wäre kontraproduktiv. „Die Kosten für das Nachrüsten von Energiewendetechnologien wie Wärmepumpen, PV-Anlagen, Stromspeicher oder Ladestationen stehen in keinem Verhältnis zu den geringen Einsparpotenzialen, die durch die Abweichung von den vorgenannten Normen erzielt wird“, heißt es weiter in der Stellungnahme des Verbands. Aus Sicht des ZVEI sollte innovatives, nachhaltiges und zugleich sicheres wie zukunftsfähiges Bauen innerhalb der bestehenden und bewährten technischen Normensetzung erfolgen.
Auch das VDMA Forum Gebäudetechnik hat den aktuellen Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E kommentiert und eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht (siehe cci282061). Bereits im Juli hatte anlässlich der Diskussion zur Einführung des neuen Gebäudetyps E und den damit verbundenen rechtlichen Fragen die TGA-Repräsentanz Berlin ihre Positionen dem BMWSB übermittelt (siehe cci278714).
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