Leserstimmen: Eine UK-Studie, ChemKlimaschutzV, Explosionsgefahr und DIN ISO 7730

(Abb. © tadamichi/stock.adobe.com)

In ihrem Kommentar betrachtet Sabine Andresen eine britische Studie, wonach Wärmepumpenbesitzer nach dem Heizungstausch keine Heizkostenersparnis feststellen. Das hat die Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Genauso wie die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, die Explosionsgefahr bei Wärmepumpen und die DIN EN ISO 7730. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.

Das britische Onlineportal Cooling Post hat über eine neue Wärmepumpenuntersuchung in Großbritannien berichtet. Demnach habe eine Umfrage des Ökostromunternehmens Ecotricity ergeben, dass 85 % der Besitzer von Wärmepumpen keine Heizkostenersparnis nach dem Heizungstausch festgestellt haben. In ihrem „Kommentar: Immer genau hinschauen“ (siehe cci315460) vom 4. Februar ist Sabine Andresen der Sache nachgegangen und hat auch im Markt nachgefragt.

Arne Bast schreibt hierzu: „Verzeihen Sie mir bitte, dass ich die englische Studie jetzt nicht komplett überprüft habe. Um diese Aussage zu bewerten, braucht es nur wenige Zahlen: Was kostet die kWh Gas in England ? Wie hoch ist die JAZ einer Wärmepumpe in England und was kostet dort die kWh Wärmepumpenstrom? Ohne den Inhalt komplett zu kennen, wage ich folgende Hypothesen: Wärmepumpen in England kosten bekanntlich viel weniger als in Deutschland, vermutlich spart man sich so kostenintensive Goodies wie eine vernünftige Heizlastberechnung, Pufferspeicher und hydraulische Optimierung. Ich vermute mal die COPs und JAZs fallen dementsprechend ernüchternd aus mit dem entsprechenden Einfluss auf die Energiekosten. Ein Plug-and-Play-Tausch geht unserer Erfahrung nach nur bei modernen Häusern gut. Natürlich geht das auch bei Altbauten, dann aber nur, wenn man sorgfältig umrüstet und wichtige Komponenten nicht vergisst.“

Auch Kurt Müller hat sich gemeldet: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel zu den Wärmepumpen in GB gelesen. Nach wie vor stelle ich (vor allem auf LinkedIn) fest, dass es eine ungesunde Mischung aus Halbwahrheiten, Gerüchten und Falschinformationen gibt, die teilweise auch von Fachfirmen zum Thema WP veröffentlicht werden. Ich weiß nicht, wie Ihr Eindruck ist? Meiner ist der, dass diese Aussagen nicht nur von Partikularinteressen geleitet werden, sondern schlicht und ergreifend auf dem Unwissen vieler SHK-ler beruhen. Oftmals werden WP zu groß dimensioniert (Stichwort „Angstzuschlag“) oder der spezifische Wärmebedarf pro qm nicht richtig berechnet.“

Die novellierte F-Gase-Verordnung schreibt Auffrischungsschulungen bis 2029 vor. Dies gilt für Inhaber einer Sachkundebescheinigung nach alter F-Gase-Verordnung. In der Meldung „BFS: Neue ChemKlimaschutzV ermöglicht Online-Auffrischungsschulung“ (siehe cci315466) vom 4. Februar wird darauf hingewiesen, dass laut der am 30. Januar im Bundesrat beschlossenen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), künftig auch Online-Seminare ohne praktische Prüfung möglich sind.
Da die Meldung in cci Branchenticker zunächst die Überschrift „BFS: Neue ChemKlimaschutzV verpflichtet zur Auffrischung bis 2029“ trug und es im Vorspann hieß „Voraussichtlich ab April gelten verschärfte Regeln für Kältetechniker: Die novellierte Chemikalien-Klimaschutzverordnung schreibt Auffrischungsschulungen bis 2029 vor“ (Anm. d. Red.: Beides wurde bereits korrigiert), hat Christoph Brauneis darauf hingewiesen: „Die Verpflichtung zur Teilnahme an Auffrischungsschulungen wird bereits in der novellierten EU-F-Gase-Verordnung beziehungsweise in der Durchführungsverordnung ,Zertifizierung‘ beschrieben – es handelt sich nicht um eine Verschärfung, die erst ab April (wenn die ChemKlimaschutzV voraussichtlich in Kraft treten wird) gilt. Die ChemKlimaschutzV beschreibt nur, WIE diese Auffrischungskurse durchgeführt werden können. Und gegenüber dem EU-Recht haben wir in Deutschland eine Erleichterung, weil der praktische Teil des Auffrischungskurses durch eine Selbsterklärung ersetzt werden kann, in der entsprechende Kenntnisse dokumentiert werden müssen.“

Die Tageszeitung „Die Welt“ hat nach dem Stromausfall in Berlin angemerkt, dass ein mehrtägiger Stromausfall bei Monoblock-Wärmepumpen einen Totalschaden verursachen und dass im Extremfall sogar Explosionsgefahr drohe. cci Branchenticker hat dies im Techniktag „Explosionsgefahr bei Wärmepumpen? Wie gefährlich ist ein Blackout wirklich?“ (siehe cci313693) vom 15. Januar aufgegriffen.

Michael Kaß und Olaf Mayer hatten hierzu bereits ihre Meinung geäußert (Sie finden die Kommentar direkt unter der Meldung). Die neuste Leserstimme kommt von Hans Christian Sieber, der schreibt: „Über dieses Thema hatte ich bei der Installation meiner LW-WP auch nachgedacht und mein eigenes Versorgungsschema angepasst.
– Für die Ausfall der Regelung der WP habe ich einen Schaltschrank von meinem Kollegen bauen lassen mit Handschaltern für die Handbetriebebene.
– Auf die Versorgungssicherheit vom Strom vertrauen ich nicht vollständig und habe im Garagennebenraum ein Notstromaggregat mit 7,5 kVA, das manuell mein Hausnetz versorgt mittels Handumschalter an der HV.
– Dazu habe ich es mir nicht nehmen lassen im Haus noch eine Gastherme vorgerüstet für Wasserstoff installieren zu lassen.
– Im Wohnzimmer steht für alle Fälle noch ein Festbrennstoffofen.
Für den längeren Stromausfall kann ich dann die Frostheizung der LW-WP zumindest kurzzeitig in Betrieb nehmen.“

Im Dezember 2025 ist 18 Jahre nach Veröffentlichung des Weißdrucks der DIN EN ISO 7730 „Ergonomie der thermischen Umgebung“ eine Neufassung der Norm erschienen. Im Beitrag „Neufassung der DIN EN ISO 7730 zu Grundlagen der thermischen Behaglichkeit“ (siehe cci315039) vom 27. Januar verweist Dr.-Ing. Manfred Stahl auf eine von der Redaktion erstellte ausführliche Zusammenfassung der Norm.

Hierzu hatten sich bereits Joerg Gollub und Boris Mahler zu Wort gemeldet (ihre Kommentare stehen unter der Meldung). Nun gibt es eine weitere Leserstimme von Arwid Theuer-Kock. Er schreibt: „Wenn die umfassenden Messungen, Szenarien und Befragungen der Studie von Ole Fanger nicht wiederholt wurden und gegebenenfalls sogar erweitert, kann eigentlich in der Norm nichts Neues stehen.“

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