Das BTGA-Frühjahrsgutachten 2026 bestätigt, was viele in der Branche längst spüren: Die LüKK steht an einem Scheideweg. Während der Neubau weiter schwächelt, gewinnen Sanierungen langsam an Fahrt – doch diese Lichtblicke könnten durch das GMG schnell wieder zunichte gemacht werden. Besonders ärgerlich ist, wie leichtfertig die Politik hier Chancen verspielt, die gerade für die Gebäudeautomation entscheidend wären.
Dass der § 71a zur Gebäudeautomation im Eckpunktepapier des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG, siehe cci318058; zum eingangs erwähnten BTGA-Frühjahrsgutachten siehe cci320395) einfach gestrichen wurde, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein strategischer Fehler. Klar, die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird diese Vorgabe ohnehin verbindlich machen – aber warum erst bis 2030 warten? Ab dann müssen Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Lüftungsanlagen über 70 kW zwingend mit Automatisierungssystemen ausgestattet sein. Die Politik könnte diese Entwicklung jetzt schon als Treiber für Effizienz und Klimaschutz nutzen, statt sie zu verschleppen. Stattdessen wird die Branche mit halbgaren Kompromissen hingehalten, während Investoren und Fachbetriebe in Unsicherheit verharren.
Dabei ist die Gebäudeautomation kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Serielle Sanierungen, wie sie der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn, als Zukunftsmodell beschreibt, funktionieren nur mit intelligenter Steuerung. Wer heute noch über fossile Heizungen diskutiert, ignoriert, dass die eigentliche Herausforderung nicht die Wärmequelle ist, sondern deren effiziente Nutzung. Eine Wärmepumpe ohne Automatisierung ist wie ein Smartphone ohne Betriebssystem – technisch möglich, aber sinnlos. Hinzu kommt die absurde Debatte um die Wärmepumpenförderung. Einerseits wird sie bis 2029 verlängert, andererseits wird öffentlich über Kürzungen spekuliert.
Diese Widersprüche zeigen: Die Politik hat keinen Plan, sondern nur Stimmungslagen. Dabei braucht die TGA-Branche genau das Gegenteil – klare, langfristige Vorgaben, die Planungssicherheit schaffen. Stattdessen wird mit der „Bio-Treppe“ (Anm. d. Red: Die Bio-Treppe ist das zentrale Instrument des geplanten GMG für alle, die weiterhin mit Gas oder Öl heizen wollen. Die Idee: Statt fossile Heizungen zu verbieten, steigt der Anteil klimafreundlicher Gase im Netz schrittweise an.) ein Placebo angeboten, das weder Klimaziele erreicht noch die Abhängigkeit von fossilen Importen verringert.
Das GMG könnte ein wichtiges Signal setzen – wenn es denn die richtigen Prioritäten setzt. Statt Heizungsanlagen zu verwässern, sollte es die Gebäudeautomation als zentralen Baustein der Energiewende stärken. Denn nur mit intelligenter Steuerung lassen sich die Potenziale von Wärmepumpen, Kältetechnik und erneuerbaren Energien voll ausschöpfen. Die TGA-Branche und die LüKK stehen bereit, aber sie brauchen endlich eine Politik, die nicht nur redet, sondern handelt.
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Guten Tag,
schaut man in den Entwurf und sucht in dem pdf nach Gebäudeautomation findet man dieses Wort tatsächlich, auch im Bereich Wohngebäude. Nun fällt auf, das man als Basis des Referenzgebäudes auf Automationsgrad C gegangen ist (z.B. §25 (1) oder Anlage 2) und dann auch noch auf einen Stand der DIN V 18599-11 von 2018. Äußerst hinderlich dabei ist, das die DIN V 18599-11 als Basis für die Bestimmung vom gesetzlich geforderten Automatisierungsgrad von Gebäuden im Oktober 2025 durch die DIN/TS 18599-11 ersetzt wurde. Das führt dazu, das der gesetzliche Nachweis mit einer alten Norm geführt wird und die neue Norm, die nun auch die 5% Grenze für energetisch nebensächlichen Anlagenbestandteile besser darstellen kann, zur Beschäftigungstherapie für Ingenieure degradiert wird.
Weiter heißt es im z.B. im §25: „Eine Gebäudeautomation der Klassen A oder B nach DIN V 18599-11: 2018-09 kann zugrunde gelegt werden, wenn das zu errichtende Gebäude mit einem System einer dieser Klassen ausgestattet ist. Das dumme dabei ist, das diese Norm nie dafür gedacht war einen einen Gesamtautomationsgrad A oder B zu berechnen sondern sie betrachtet Einzelsysteme und ordnet ihnen jeweils einen Automationsgrad zu, aber nie über alles. Schade das man nun wieder die alte ungeeignete Norm referenziert. Dabei hätte man doch mit der DIN EN ISO 52120 ein Werkzeug gehabt. Auch kann nur über diese verbale Krücke im §25 eine Verbindung zu Heizungsanlagen hergestellt werden. Ansonsten scheint Energieeffizienz bei Wärmeerzeugung, Verteilung und Übergabe keine Bedeutung zu haben. Wenn man bedenkt wer hier die Feder führt erscheint das aber auch nicht weiter erstaunlich.
Das nächste Suchergebnis findet sich im §74 Betreiberpflicht. Hier wird die GA zum Lockmittel degradiert, auf die energetischen Inspektionen verzichten zu dürfen, allerdings hat man hier nun die Grenze von 290 kW auf 12kW abgesenkt. Entweder ich habe hier gründlich was missverstanden oder das ist ein erheblicher Eingriff in den Bestand weit unterhalb der ursprünglichen „Schutzgrenze“ von 290 kW und ein riesiger Investitionsstau. Auf der anderen Seite könnte man vermuten das man darauf abstellt, das ENEV, GEG und nun GMG zu jeder Zeit zahnlose Tiger waren und sind, weil die Strafen bedeutungslos im Vergleich zu den Investitionskosten sind und die Umsetzungskontrolle irgendwo in den unteren Bauaufsichten versandet. Im Absatz 4 aus dem §74 wird das sogar auf Wohngebäude ausgerollt, aber im Zusammenhang mit RLT oder Klimaanlagen.
Dann gibt es in der Begründung eine Aussage zu §15, 25: hier heißt es GA könne (muss aber nicht) verwendet werden, auch bei Wohngebäuden. Man spricht nun von ambitionierten Systemen. Das erscheint recht spannend, wenn man bedenkt wie lange die GA schon existiert, auch in der EPBD. Auch hier wieder der falsche Normenverweis! Erschreckend ist die Begründung zu §74 (3): „Die weitergehenden Regelungen der novellierten EU-Gebäuderichtlinie, etwa zur verpflichtenden Ausstattung von großen Nichtwohngebäuden mit Systemen für die Gebäudeautomation und Gebäuderegelung können noch nicht umgesetzt werden. Zunächst muss untersucht werden, wie die Vorgaben wirtschaftlich und technisch machbar umgesetzt werden können. Die Vorgaben müssen erst nach 2020 umgesetzt werden.“ GA kann noch nicht umgesetzt werden? Aber das tun wir doch schon! Und warum tut man hier so, als wenn das überraschend aus Brüssel reingeflattert kam? Seit 2011 steht die GA in der EPBD (man korrigiere mich gerne, ich hab jetzt mal geschätzt). Das das ab 2020 umgesetzt werden muss erscheint sehr belustigend, ich denke das hier 20230 gemeint ist. Also typisch Politiker, nach meiner Legislatur ist alles möglich, bis dahin bediene ich meine Spender.
Wenn man bedenkt wieviel Firmen und Fachleute in diesem Bereich arbeiten, wieviel Potential im Bereich Energieeffizienzsteigerung in der GA liegt, also ein aktiver Beitrag zur Emissions- und Kostensenkung im Gebäudesektor, und dann sieht was die Fossillobbyistin Frau Reiche daraus macht, dann ist das aus meiner Sicht ein Frontalangriff auf den Standort Deutschland. Viel lieber wird die Abhängigkeit von Fossilimporten in Höhe von 75 Mrd € /a ? zementiert und der Endkunde an die Biotreppe, die eigentlich Kostentreppe heißen müsste, gefesselt. Politisch motivierte Grabenkämpfe entlang der „Idiologielinie“ zerstören Klimaschutz und den Industriestandort Deutschland. Im Zusammenhang mit diesem Urteil: https://www.bverwg.de/pm/2026/05 zum Klimaschutz des BGH erinnert mich der GMG Entwurf an das Vorgehen im Zusammenhang der PKW Maut.
Polemische Grüße aus Greifswald
M. Blumenthal
Um im Bild zu bleiben: Die Politik stellt keine Weichen. Das würde ja bedeuten es gibt passende Schienen (also eine Wahl für den „Zug nach Nirgendwo“). Stattdessen sehe ich hinter der Weiche einen Prellbock, auf den wir zufahren. Dieser Prellbock ist die EU-Kommission und die EPBD, die Deutschland zur Kasse bitten, wenn wir unsere CO2-Ziele verfehlen werden. Dass das im Gebäudesektor der Fall sein wird, daran zweifel ich nicht mehr. Kollateralschäden entstehen bei den Unternehmen, den Auftraggebern und nicht zuletzt in der Gesellschaft durch fehlgeleitetes Engagement im Klimaschutz.
Prellbock ist ein schönes Bild!
Vielleicht sagt sich die Politik, das regelt der Markt? Die explodierenden Energiekosten sorgen schon dafür, das der Investor/Kunde hier etwas dagegen tun will. Villeicht ist es ja eine Bürokratieabbau-Stratgegie … ?
Ergo, da sind wohl … „Nicht-Fachleute“ am Werk.
Das GEG §71a hat es deutlich vereinfacht, in den Projekten herzuleiten, warum Gebäudeautomation sein muss. Man kann es auch anders herleiten, recht aufwendig und mit Umwegen über andere Normen/Vorgaben, so mussten wir das vorher ja auch machen.
Wir als Gebbäudeautomatisierer sind noch unsichtbarer als andere TGA, die hinter einer Gipskartonplatte vom Architekten versteckt wird. Sehr komplex, keiner versteht es und man kann es meist nicht mit „Siri“ steuern (v.a. „nicht ptrivate Objekte“). Und stehen in aller Regel mit als erstes auf der Streichliste der Kosteneinsparung, das Gebäude könnte man ja auch ohne nutzen … . Aber wie will ich ein Gebäude energieffizient betreiben, wenn ich nicht weiß, was los ist in meinem Gebäude, man zum beipielhaft nicht erkennt, das in einem ungenutzeten Raum, die Heizung voll auf ist, oder gar bei geöffneten Fenster geheizt wird.
Es wäre Schade um die Chancen.
Ulli Precht
Ein Motor ohne Motormanagement ergibt ja auch keinen Sinn!