Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist in Kraft

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung regelt verbindlich, welche Qualifikationen Personen besitzen müssen, um Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen ausführen zu dürfen. (Abb. © Kadmy/stockadobe.com)

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist am 16. April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und einen Tag später in Kraft getreten. Für die LüKK bringt sie neue Klarheit bei Sachkundenachweisen und Zertifizierungen. Unternehmen sollten nun prüfen, ob bestehende Nachweise angepasst werden müssen.

Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) seit 17. April offiziell in Kraft. Bereits am 30. Januar wurde Neufassung der Verordnung im Bundesrat beschlossen (siehe cci315466). Im Vorfeld hatten mehrere LüKK-Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der sie auf Basis des Verordnungsentwurfs Änderungen und Konkretisierungen zu Sachkundebescheinigungen, Zertifikaten und Auffrischungskursen empfohlen hatten (siehe cci303031).

Für die LüKK bringt die nun in Kraft getretene ChemKlimaschutzV Klarstellungen mit sich. Sie konkretisiert die nationalen Anforderungen zur Erlangung von Sachkundenachweisen und Zertifikaten gemäß der europäischen F-Gase-Verordnung. Damit ist nun verbindlich geregelt, welche Qualifikationen für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen erforderlich sind und wie diese nachzuweisen sind. Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Verpflichtung zur Teilnahme an Auffrischungsschulungen. Diese gilt für diejenigen, die bereits eine Sachkundebescheinigung nach alter F-Gase-Verordnung besitzen. Bis spätestens März 2029 muss eine Auffrischungsschulung besucht werden, in der dann auch Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln vermittelt werden. Eine solche Schulung ist nach Angaben des Verbands Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, jetzt ohne Präsenztermin und ohne praktische Prüfung als Online-Schulung möglich, wenn die praktischen Kenntnisse durch eine Selbsterklärung bestätigt werden.

Für die Praxis empfehlen der VDKF und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn: Betriebe sollten prüfen, ob vorhandene Sachkundenachweise weiterhin gültig sind beziehungsweise ob Anpassungsbedarf besteht. Auch für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal gelten nun einheitliche nationale Vorgaben.

Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte ChemKlimaschutzV steht unter „Anhänge“.

cci323566

Schreibe einen Kommentar

E-Paper
E-Books