
Vorstandswahlen standen auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie am 23. April. Die personellen Veränderungen sind zum Teil logische Konsequenzen aus vollzogenen Wechseln in den entsprechenden Unternehmen.
In der Hessischen Landesvertretung in Berlin hat am 23. April turnusgemäß die Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Köln, stattgefunden. Zuvor tagte der Vorstand in der Berliner Repräsentanz des Verbands. Im Mittelpunkt beider Sitzungen standen die aktuellen politischen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene und deren Auswirkungen auf den Wärmesektor.
Wie der Verband mitteilt, standen auch Neuwahlen im Vorstand auf der Agenda. Neu in den BDH-Vorstand gewählt wurde Erik Feijen, Geschäftsführer BDR Thermea Deutschland, Rastede. Er folgt auf Christian Sieg, seinem Vorgänger bei BDR Therma (siehe cci309865). Ebenfalls neu im Gremium ist Dr. Tillmann von Schroeter, Geschäftsführer der Vaillant Deutschland GmbH, Remscheid. Er übernimmt im BDH-Vorstand die Nachfolge von Dr. Norbert Schiedeck, Vorsitzender der Vaillant-Geschäftsführung. Mit Kerstin Sticht, Geschäftsführerin der Kermi GmbH, Plattling, gehört dem Vorstand zudem erstmals eine Frau an. Sticht folgt auf Alexander Kaiss, ehemals Senior Vice President und COO bei MBT Climate, Plattling (siehe cci306215).
Zentrales Thema beider Sitzungen war das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Das Gesetzesvorhaben steht für den morgigen 29. April auf der vorläufigen Agenda des Bundeskabinetts. Industrie und Branche würden seit Wochen auf den angekündigten Referentenentwurf warten, so der Verband. Im Rahmen der Sitzungen fand zudem ein Austausch mit politischen Gästen statt: MdB Andreas Jung, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nahm an der Mitgliederversammlung teil und informierte über aktuelle energiepolitische Hintergründe.
Von der Mitgliederversammlung sei ein klares Signal ausgegangen, bilanziert der BDH: Die Heizungsindustrie stehe bereit, eine nachhaltige Wärmeversorgung entschlossen und beschleunigt umzusetzen. Voraussetzung hierfür sei jedoch zeitnahe Planungssicherheit durch klare politische Rahmenbedingungen sowie verlässliche Förderstrukturen. Aus Sicht des BDH sei es daher von zentraler Bedeutung, dass das GMG – wie angekündigt – bis zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Andernfalls würden zum 1. Juli die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner gelten und zu zusätzlichen Unsicherheiten im Markt führen.
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