Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen

Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wird das Gebäudemodernisierungsgesetz voraussichtlich noch im Juli oder Anfang August in Kraft treten. (Abb. © Chris/stock.adobe.com)

Am 10. Juli haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Dieses wird nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zeitnah in Kraft treten. Ein zentraler Punkt des GModG ist die Abschaffung der bisherigen Vorgabe „65 % regenerative Energie bei neu installierten Heizungen“. Demnach dürfen künftig auch wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Nun steht es fest: Nach monatelangen kontroversen Diskussionen und einer letzten hitzigen einstündigen Debatte hat der Bundestag am Freitag (10. Juli) mit 322 Ja- zu 272 Nein-Stimmen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Am Nachmittag hat auch der Bundesrat beschlossen, zum GModG nicht den Vermittlungsausschuss einzuschalten – was einer Zustimmung zum Gesetz gleichkommt. Nun wird die Endfassung des Gesetzes dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Einen Tag danach tritt es in Kraft. Zur Verabschiedung des Gesetzes hat die TGA-Repräsentanz Berlin folgende Pressemeldung veröffentlicht:

„Die Entscheidung des Bundesrats, zum Gebäudemodernisierungsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen, schafft für Unternehmen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) endlich die dringend benötigte Planungssicherheit. Nach jahrelangen politischen und öffentlichen Debatten über das sogenannte Heizungsgesetz sowie die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) besteht nun die Chance, dass Verbraucher sowie Unternehmen Investitions- und Modernisierungsentscheidungen auf einer verlässlichen gesetzlichen Grundlage treffen können.
Positiv bewerten die TGA-Repräsentanz Berlin und die sie tragenden Verbände die im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerte stärkere Technologieoffenheit gegenüber den bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Besonders erfreulich ist, dass eine der zentralen Forderungen der TGA-Repräsentanz im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt wurde – nämlich die Aufnahme von RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung als Erfüllungsoption. Damit eröffnen sich mehr Spielräume für praxistaugliche und wirtschaftliche Lösungen bei der Gebäudemodernisierung. Die Mitgliedsunternehmen der TGA-Verbände verfügen über das notwendige Know-how und die technische Expertise, um die gesetzlichen Anforderungen fachgerecht und effizient umzusetzen.
Technologieoffenheit und wirksamer Klimaschutz schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass die gesetzlichen Vorgaben auch zukünftig einen verlässlichen Beitrag zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor leisten. Mit Sorge sehen wir deshalb die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für den Einsatz Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch. Diese Regelung war bislang ein zentrales Instrument zur CO₂-Minderung im Gebäudesektor. Die Abschaffung der 65-Prozent-Regelung stellt jedoch keine Vereinfachung dar, wenn an ihre Stelle neue komplizierte Regelungen treten. Nach unserer Einschätzung wird die im Gesetz vorgesehene Ausgestaltung der sogenannten Bio-Treppe voraussichtlich keinen vergleichbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten. Nun kommt es darauf an, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz den angekündigten gerichtlichen Überprüfungen standhält. Verbraucher, Unternehmen und der Klimaschutz brauchen jetzt vor allem eines: dauerhafte Rechtssicherheit. Weitere Jahre politischer und rechtlicher Unsicherheit würden Investitionen bremsen, den Klimaschutz verzögern und das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen weiter belasten. Das kann sich Deutschland nicht leisten.“

Die TGA-Repräsentanz in Berlin wird getragen vom Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK), dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte, dem Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) und vom Fachverband Allgemeine Lufttechnik im VDMA (VDMA ALT).

Anmerkung der Redaktion:

Im Vorfeld zur Verabschiedung des GModG gab es monatelang hitzige politische Debatten, positive und ablehnende Statements von Verbänden und Organisationen sowie eine Vielzahl von Änderungswünschen beispielsweise des Bundesrats. Allerdings gibt es zum nun verabschiedeten GModG bislang nur sehr umfangreiche und komplexe Änderungsdokumente und keine durchgängige, konsolidierte Lesefassung. Sobald diese vorliegt, wird die Redaktion ausführlich insbesondere über die für die Lüftungs-, Klima- und Kältebranche wichtigen Themen des GModG berichten. Eine erste Übersicht zu Neuheiten des GModG für die LüKK (Gebäudeautomation, Raumluftqualität, Energetische Inspektionen von Lüftungs- und Klimaanlagen, Renovierungspflicht für Nichtwohngebäude) findet sich in cci Zeitung 08/2026 vom 8. Juli im Beitrag „GModG auf der Zielgeraden“. Zudem hat die Redaktion auf cci-dialog.de zum Stichwort Gebäudemodernisierungsgesetz (ins Suchfeld eingeben) insgesamt 63 Beiträge veröffentlicht.

cci326671

Schreibe einen Kommentar

E-Paper
E-Books