
Hitzewellen setzen Schulen zunehmend unter Druck. Trotzdem wird selbst bei großen Schulneubauten oftmals auf eine aktive Kühlung verzichtet – auch aus Kostengründen. Wer Gebäude heute für mehrere Jahrzehnte plant, muss allerdings berücksichtigen, wie sich Unterrichtsräume bei künftig häufigeren Extremtemperaturen nutzen lassen.
Vor drei Jahren habe ich in meinem Meinungsbeitrag „Hitzeschutz statt hitzefrei“ (siehe cci250040) darüber geschrieben, dass Schulen besser mit zunehmender Hitze umgehen müssen. Damals ging es vor allem um die Frage, welche baulichen und technischen Maßnahmen überhitzte Klassenzimmer erträglicher machen können. Heute stellen sich für mich zwei grundlegendere Fragen: Greift unser bisheriger Umgang mit dem Hitzeschutz im Schulbau zu kurz? Und betrachten wir bei den Kosten auch die langfristigen Folgen unserer Entscheidungen?
Ein aktuelles Beispiel aus Köln lässt zumindest darüber nachdenken. Dort soll das neue Gymnasium Nippes für rund 200 Mio. € entstehen. Eine Klimaanlage ist weder für das Schulgebäude noch für die zugehörige Sporthalle vorgesehen. Die Stadt setzt stattdessen auf Dämmung, Verschattung sowie eine mechanische Be- und Entlüftung. Gleichzeitig räumt die Stadt aber auch ein, dass bei Außentemperaturen von mehr als 30 °C und fehlender Nachtabkühlung nur eine Klimaanlage Raumtemperaturen unter 26 °C sicherstellen kann.
Natürlich müssen öffentliche Bauherren auf Investitions- und Betriebskosten achten. Auch der Energieverbrauch eines Gebäudes ist ein wichtiger Faktor. Aber reicht diese Betrachtung noch aus, wenn wir gleichzeitig wissen, dass extreme Hitzeperioden häufiger werden? Was nützt ein besonders energieeffizientes Schulgebäude, wenn Schüler und Lehrer an immer mehr heißen Tagen darin kaum noch konzentriert lernen und arbeiten können?
Dabei stellt sich mir auch eine grundsätzliche Frage: Welche Vorgaben gibt es, um Schüler vor gesundheitlich belastender Hitze zu schützen? Für Beschäftigte greifen mit den Regelungen zum Arbeitsschutz und den Anforderungen an Raumtemperaturen entsprechende Schutzmechanismen. Für Schüler gelten diese Vorgaben jedoch nicht in gleicher Weise. Dabei verbringen sie viele Stunden in denselben Räumen wie ihre Lehrer und sind hohen Temperaturen ebenso ausgesetzt.
Müsste Hitzeschutz nicht stärker zu einer verbindlichen Aufgabe bei der Planung und Sanierung von Schulen werden? Meines Erachtens sollte dies unbedingt auch im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verankert sein. Zumal es bei der Modernisierung des Gebäudebestands nicht nur um Energieverbrauch und CO2-Emissionen geht, sondern auch darum, Gebäude an ein sich veränderndes Klima anzupassen.
Die badische Gemeinde Malsch, 20 km südlich von Karlsruhe, hat sich auch dem Thema Hitzeschutz angenommen. So hat der örtliche Gemeinderat einstimmig beschlossen, Kitas und Schulen mit stationären Klimaanlagen auszustatten. Gleichzeitig sollen Lüftungs- und Beschattungskonzepte und der Ausbau einer Photovoltaikanlage geprüft werden. Es geht also durchaus im Kleinen, was im Großen (siehe Köln) nicht gewollt ist.
Für mich liegt darin ein entscheidender Punkt: Hitzeschutz sollte nicht gegensätzlich zu Energieeffizienz betrachtet werden. Lüftung, Verschattung und aktive Kühlung – mit der entsprechenden Regelungstechnik – können sich sinnvoll ergänzen. Entscheidend sollte sein, welche Kombination unter den jeweiligen Bedingungen den besten Schutz vor Überhitzung bietet. Dazu muss aktive Kühlung zunächst als ernsthafte Option in die Planung aufgenommen werden. Wenn sie von vornherein aus Kostengründen ausgeschlossen wird, ist die entscheidende Abwägung bereits getroffen, bevor technische Lösungen überhaupt miteinander verglichen werden.
Vielleicht müssen wir deshalb auch die Rolle der TGA beim Schulbau neu bewerten. Schließlich wird eine Schule nicht für fünf oder zehn Jahre gebaut. Sie soll über Jahrzehnte funktionieren – und das unter klimatischen Bedingungen, die sich heute bereits verändern. Wer beim Schulbau vor allem fragt, wie viel Energie und Geld sich einsparen lässt, könnte langfristige Anforderungen unterschätzen und am Ende an der falschen Stelle den Rotstift ansetzten. Als Vater von zwei schulpflichtigen Kindern wünsche ich mir jedenfalls, dass wir beim Thema Schule auch für die Sommer von morgen planen.
Ihr Torsten Wiegand
torsten.wiegand@cci-dialog.de
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Hallo Herr Wiegand,
ganz so neu ist die Frage nach Klimaanlagen für Schulen nicht. Schulen die in der Einflugschneise vom Flughafen liegen, sollten zum Lüften nicht die Fenster öffnen. Die Pause reicht für die Lüftung nicht aus. Nach unserem Konzept für eine Gesamtschule in Kelsterbach wurde diese Technik auch in einer Schule in Königstein eingebaut, allerdings von anderen Planern. Wie dies nach 50 Jahren noch funktioniert, sollte geprüft werden. Auch der Spiegel hatte einmal die Schule Kelsterbach als gutes Beispiel genannt. Die Gründe für die Klein-Wärmepumpen waren allerdings nicht die Hitzewellen.
Wir haben damals auch die Technik für weitere Schulen um Frankfurt herum geplant, Einzelheiten müsste man heraussuchen. Aber ich kann mich vor Aufträgen über falsch dimensionierte Wärmepumpen nicht retten.
Freundliche Grüße Reinhard Siegismund
Hinweis der Redaktion: Der frühere Beitrag aus dem Jahr 1974 zum Einbau der Klimaanlage in die Gesamtschule Kelsterbach finden Sie als „Anhang“ unter dem Meinungsbeitrag