Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen LüKK und TGA. Heute geht es um die Neufassung der DIN EN 16282 Teil 1 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen – Elemente zur Be- und Entlüftung – Teil 1: Allgemeine Anforderungen einschließlich Berechnungsmethoden“. Darin hat Sven Rentschler Fehler und Unklarheiten entdeckt.
Die im September als überarbeiteter Weißdruck veröffentlichte DIN EN 16282 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen – Elemente zur Be- und Entlüftung – Teil 1: Allgemeine Anforderungen einschließlich Berechnungsmethoden“ legt auf 38 Seiten allgemeine Anforderungen an Lüftungsanlagen für gewerbliche Küchen fest. Laut DIN Media beschreibt sie „Grundlagen für die Planung, Auslegung und Dimensionierung von Küchenlüftungen und enthält Verfahren zur Berechnung von Luftvolumenströmen. Ziel ist es, Luftqualität, Hygiene, thermischen Komfort und Sicherheit in gewerblichen Küchen sicherzustellen“.
„Bei Durchsicht der Norm, die für uns als Hersteller von Systemen zur Küchenlüftung eine hohe Bedeutung hat, habe ich mich über die Qualität einer frisch erschienenen technischen Regel mächtig geärgert“, berichtet Sven Rentschler, Geschäftsführer der Rentschler Reven GmbH, gegenüber cci Branchenticker. Gemeinsam mit seinem Team hat er beispielsweise folgende Fehler im informativen Berechnungsbeispiel (Anhang C der Norm) entdeckt:
– In Tabelle A.1 stehen für elektrische Kochkessel 294 g/(h•kW) als spezifische Feuchteabgabe. Im Berechnungsbeispiel in Tabelle C.1 werden bei drei ausdrücklich als elektrisch bezeichneten Kochkesselpositionen 441 g/(h•kW) eingesetzt. Dies ist aber der Wert für gasbeheizte Geräte. Der angesetzte Feuchtekennwert liegt damit um 50 % über dem für diese Geräte angegebenen Tabellenwert. Dies betrifft den Kennwert der entsprechenden Geräte, nicht die gesamte Küchenabluft. Bei alleiniger Korrektur dieses Kennwerts bleibt der für Haube H1 angesetzte thermische Erfassungsluftstrom von 5.960 m³/h weiterhin maßgebend.
– Hinzu kommen mehrere falsche Gleichungsverweise im Berechnungsbeispiel. Beispielsweise verweist die Tabelle C.6 beim feuchtebedingten Abluftvolumenstrom auf Gleichung 11. Diese berechnet jedoch nur die Feuchteabgabe. Der daraus erforderliche Luftvolumenstrom wird nach Gleichung 10 berechnet.
Die belegten Fehler, eigene Gegenrechnungen und offene Auslegungsfragen hat Reven in einem zehnseitigen Prüfdossier zusammengefasst, siehe Anhänge. Darin sind die Fundstellen und die Auswirkungen auf einzelne Rechenschritte beschrieben. Dabei unterscheidet Reven ausdrücklich zwischen offenen Auslegungsfragen und eindeutig belegbaren Fehlern.
„Solche Fehler in einem kostenpflichtigen Weißdruck finde ich schlicht schlampig. Wir reden hier über ein Dokument, auf dessen Basis Hersteller und Planer Lüftungsanlagen dimensionieren sollen. Bei der Umsetzung der neuen Normausgabe in unsere Recomax-Software müssen wir zusätzlich herausarbeiten, welche Angaben zusammenpassen und welche nicht. Für uns ergeben sich daraus zusätzliche Besprechungen, Gegenrechnungen, Prüfungen und eine Überarbeitung der Dokumentation. Das kostet Zeit und Geld. Unser Anspruch bleibt aber, unseren Anwendern nachvollziehbare Berechnungen zur Verfügung zu stellen und notwendige Auslegungsannahmen transparent zu machen. Wir überarbeiten unsere Online-Berechnungssoftware Recomax bereits auf Grundlage der neuen Normausgabe. Die aktualisierte Fassung wird ab Anfang Oktober 2026 unter https://recomax.reven.de zugänglich sein“, erläutert Rentschler.
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