Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus den Bereichen LüKK und TGA. Heute geht es um die Neufassung der DIN EN 16282 Teil 1 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen – Elemente zur Be- und Entlüftung – Teil 1: Allgemeine Anforderungen einschließlich Berechnungsmethoden“. Darin hat Sven Rentschler Fehler und Unklarheiten entdeckt.
Die im September als überarbeiteter Weißdruck veröffentlichte DIN EN 16282 „Einrichtungen in gewerblichen Küchen – Elemente zur Be- und Entlüftung – Teil 1: Allgemeine Anforderungen einschließlich Berechnungsmethoden“ legt auf 38 Seiten allgemeine Anforderungen an Lüftungsanlagen für gewerbliche Küchen fest. Laut DIN Media beschreibt sie „Grundlagen für die Planung, Auslegung und Dimensionierung von Küchenlüftungen und enthält Verfahren zur Berechnung von Luftvolumenströmen. Ziel ist es, Luftqualität, Hygiene, thermischen Komfort und Sicherheit in gewerblichen Küchen sicherzustellen“.
„Bei Durchsicht der Norm, die für uns als Hersteller von Systemen zur Küchenlüftung eine hohe Bedeutung hat, habe ich mich über die Qualität einer frisch erschienenen technischen Regel mächtig geärgert“, berichtet Sven Rentschler, Geschäftsführer der Rentschler Reven GmbH, gegenüber cci Branchenticker. Gemeinsam mit seinem Team hat er beispielsweise folgende Fehler im informativen Berechnungsbeispiel (Anhang C der Norm) entdeckt:
– In Tabelle A.1 stehen für elektrische Kochkessel 294 g/(h•kW) als spezifische Feuchteabgabe. Im Berechnungsbeispiel in Tabelle C.1 werden bei drei ausdrücklich als elektrisch bezeichneten Kochkesselpositionen 441 g/(h•kW) eingesetzt. Dies ist aber der Wert für gasbeheizte Geräte. Der angesetzte Feuchtekennwert liegt damit um 50 % über dem für diese Geräte angegebenen Tabellenwert. Dies betrifft den Kennwert der entsprechenden Geräte, nicht die gesamte Küchenabluft. Bei alleiniger Korrektur dieses Kennwerts bleibt der für Haube H1 angesetzte thermische Erfassungsluftstrom von 5.960 m³/h weiterhin maßgebend.
– Hinzu kommen mehrere falsche Gleichungsverweise im Berechnungsbeispiel. Beispielsweise verweist die Tabelle C.6 beim feuchtebedingten Abluftvolumenstrom auf Gleichung 11. Diese berechnet jedoch nur die Feuchteabgabe. Der daraus erforderliche Luftvolumenstrom wird nach Gleichung 10 berechnet.
Die belegten Fehler, eigene Gegenrechnungen und offene Auslegungsfragen hat Reven in einem zehnseitigen Prüfdossier zusammengefasst, siehe Anhänge. Darin sind die Fundstellen und die Auswirkungen auf einzelne Rechenschritte beschrieben. Dabei unterscheidet Reven ausdrücklich zwischen offenen Auslegungsfragen und eindeutig belegbaren Fehlern.
„Solche Fehler in einem kostenpflichtigen Weißdruck finde ich schlicht schlampig. Wir reden hier über ein Dokument, auf dessen Basis Hersteller und Planer Lüftungsanlagen dimensionieren sollen. Bei der Umsetzung der neuen Normausgabe in unsere Recomax-Software müssen wir zusätzlich herausarbeiten, welche Angaben zusammenpassen und welche nicht. Für uns ergeben sich daraus zusätzliche Besprechungen, Gegenrechnungen, Prüfungen und eine Überarbeitung der Dokumentation. Das kostet Zeit und Geld. Unser Anspruch bleibt aber, unseren Anwendern nachvollziehbare Berechnungen zur Verfügung zu stellen und notwendige Auslegungsannahmen transparent zu machen. Wir überarbeiten unsere Online-Berechnungssoftware Recomax bereits auf Grundlage der neuen Normausgabe. Die aktualisierte Fassung wird ab Anfang Oktober 2026 unter https://recomax.reven.de zugänglich sein“, erläutert Rentschler.
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Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme und dafür, dass Sie unseren Einwand als berechtigt anerkennen. Einige Ihrer Ausführungen möchte ich allerdings klarstellen.
Unsere Kritik betrifft zunächst nicht die wissenschaftliche Herleitung der übernommenen Tabellenwerte, sondern deren fehlerhafte Anwendung innerhalb derselben Norm.
In Tabelle A.1 werden für elektrische Kochkessel 294 g/(h·kW) angegeben. Im Berechnungsbeispiel werden für ausdrücklich elektrische Kochkessel jedoch 441 g/(h·kW) eingesetzt, der Kennwert für gasbeheizte Geräte. Hinzu kommen falsche Gleichungsverweise. Beispielsweise verweist Tabelle C.6 für den feuchtebedingten Luftvolumenstrom auf Gleichung (11), obwohl diese die Feuchteabgabe berechnet. Der daraus erforderliche Luftvolumenstrom wird mit Gleichung (10) bestimmt.
Für die richtige Zuordnung eines Tabellenwerts und einen korrekten Gleichungsverweis braucht es keine neue wissenschaftliche Untersuchung. Es braucht eine sorgfältige Prüfung des eigenen Dokuments.
Die konkreten Fundstellen und Gegenrechnungen sind in unserem öffentlich zugänglichen Prüfdossier dokumentiert: der Kochkesselfehler auf den Seiten 3 bis 5, die falschen Gleichungsverweise auf Seite 6:
https://cci-dialog.de/wp-content/uploads/2026/09/Reven-Pruefdossier-DIN-EN-16282-1-von-September-2026.pdf
Der Hinweis auf die Herkunft der Werte aus der VDI 2052 erklärt diese Fehler daher nicht. Auch die Aussage, dass Ihnen über einen langen Zeitraum keine signifikanten Gefährdungen des Arbeitsschutzes bekannt geworden seien, beantwortet unsere Kritik nicht. Das Ausbleiben bekannt gewordener Schäden ist kein Nachweis für einen widerspruchsfreien Rechenweg.
Wir haben ausdrücklich nicht behauptet, sämtliche Anlagen seien fehlerhaft oder die gesamte Küchenabluft werde um 50 % zu hoch berechnet. Die Grenzen unserer Feststellungen sind im Prüfdossier ebenso dokumentiert wie die Fehler selbst.
Auch den Hinweis auf nicht eingebrachte Kommentare zu früheren Entwürfen halte ich als Antwort auf die jetzt belegten Fehler für wenig hilfreich. Unabhängig davon, wer sich wann an welchem Entwurf beteiligt hat: Ein Fehler im veröffentlichten Weißdruck bleibt ein Fehler. Die Beteiligung an einer Entwurfsprüfung kann aus meiner Sicht keine Voraussetzung dafür sein, später berechtigte Kritik an der veröffentlichten Fassung zu äußern.
Zu Ihrer Einladung zur Mitarbeit gehört außerdem ein Blick auf unsere Vorgeschichte.
Unser Unternehmen war seinerzeit an der Gründung der HKI-Fachabteilung für Lüftungssysteme in Gewerbeküchen beteiligt. Wir kennen die Verbandsarbeit also nicht nur von außen.
Wir sind später bewusst aus dem HKI ausgetreten. Ausschlaggebend war unsere damalige Erfahrung, dass lobby- und wettbewerbspolitische Interessen aus unserer Sicht zu häufig Vorrang vor einer technisch-wissenschaftlich fundierten Auseinandersetzung erhielten. Wir haben dies seinerzeit mehrfach angesprochen. Unsere Einwände führten aus unserer Sicht jedoch nicht zu den erforderlichen Veränderungen. Daraus haben wir die Konsequenz gezogen und unsere Mitgliedschaft beendet.
Mir ist bewusst, dass Sie zur Mitarbeit im DIN/FNH-Arbeitskreis einladen und nicht ausdrücklich zu einem Wiedereintritt in den HKI. Diese Unterscheidung ist wichtig. Der HKI bezeichnet sich selbst als wirtschaftlichen Träger des DIN-Normenausschusses FNH: https://www.hki-online.de/de/wir-ueber-uns/din-normenausschuss-fnh
Die jetzt dokumentierten Fehler und der Umgang mit unserer Kritik geben mir keinen Anlass, unsere damalige Entscheidung zu revidieren. An einem Wiedereintritt in den HKI haben wir kein Interesse. Auch die von Ihnen angeregte Mitarbeit im DIN/FNH-Arbeitskreis werden wir nicht aufnehmen.
Das bedeutet keineswegs, dass wir auf fachliche Beiträge verzichten. Unsere öffentlich zugänglichen Gegenrechnungen und die Dokumentation der Unklarheiten sind bereits ein solcher Beitrag. Wir investieren zusätzliche Arbeit in die Prüfung und in die nachvollziehbare Umsetzung für unsere Anwender, außerhalb der Verbandsgremien.
Von einer kostenpflichtigen Berechnungsnorm erwarten wir konsistente Tabellenübernahmen, korrekte Gleichungsverweise und nachvollziehbare Rechenwege. Diese Erwartung sollte auch ohne Verbandsmitgliedschaft oder Mitarbeit im Arbeitskreis selbstverständlich sein.
Entscheidend ist nicht, wer einen Fehler früher hätte finden können. Entscheidend ist, dass ein belegter Fehler jetzt ernst genommen und behoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Rentschler
Geschäftsführer, Rentschler REVEN GmbH
Zu dem Artikel „Hersteller kritisiert Fehler in neuer DIN EN 16282 zur Küchenlüftung“ und dem darin von Herrn Sven Rentschler vorgebrachten Hinweis möchten wir als Träger des zuständigen DIN/FNH-Arbeitskreises gerne wie folgt Stellung nehmen:
Der Ausschuss bedankt sich für den durchaus berechtigten Einwand von Herrn Sven Rentschler.
Da die Tabellenwerte der DIN EN 16282-1 mit freundlicher Genehmigung des VDI-Düsseldorfs aus der VDI 2052(2006) übernommen wurden, sah die Arbeitsgruppe WG14 im CEN/TC156 keine Veranlassung zu einer analytischen Überprüfung dieser Werte.
So erfreulich es ist, dass sich deutsche Fachunternehmen derart intensiv mit den Tabellenwerten auseinandersetzen, so bedauerlich ist es andererseits, dass diese Kompetenz weder bei den veröffentlichen Entwürfen der VDI 2052 noch bei den mittlerweile bereits zweifach der Branche zur Einspruchnahme und Kommentierung vorgelegten Entwürfen der DIN EN 16282-1 eingebracht wurde.
Anders formuliert: mit den betreffenden Tabellenwerten hat die gesamte Branche über 20 Jahre ohne jegliche Beanstandungen gearbeitet, ohne dass daraus nach unserem Kenntnisstand signifikante Gefährdungen des Arbeitsschutzes bekannt geworden wären.
Wir würden es daher ausdrücklich begrüßen, wenn das Unternehmen Rentschler REVEN seine fachliche Kompetenz zukünftig auch in die Erarbeitung und laufende Überarbeitung der technischen Regelwerke im DIN/FNH Arbeitskreis einbringen würde. Eine solche aktive Mitarbeit kann dazu beitragen, mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen und künftig zu vermeiden.