TÜV Süd stellt erhebliche Mängel bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) fest

Der Baurechtsreport des TÜV Verbands befasst sich auf 38 Seiten mit sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik, darunter auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). (Abb. © TÜV Verband)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um Mängel bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Denn laut aktuellem Baurechtsreport des TÜV Verbands weist jede dritte geprüfte Anlage Mängel auf. Besonders brisant: 68 % der Defizite entstehen erst im laufenden Betrieb. Damit rückt die Betreiberverantwortung in den Fokus.

Für Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) sind regelmäßig wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben. Dabei weist mit 33,1 % ziemlich genau jede dritte wiederkehrend geprüfte RWA Mängel auf. Zu diesem Ergebnis kommt der TÜV-Verband in seinem 38-seitigen Baurechtsreport 2026, für den vergangenes Jahr die Prüfungen von 9.168 Anlagen ausgewertet wurden – darunter auch RWA. Nur 41,5 % der Anlagen blieben demnach ohne Beanstandung.

Interessant ist jedoch nicht allein die hohe Mängelquote, sondern vor allem die Frage nach den Ursachen der Beanstandungen. Dazu liefert eine detaillierte Auswertung von 366 natürlichen Rauchabzugsanlagen eine klare Antwort: 68 % der festgestellten Defizite entstehen erst während des laufenden Betriebs. Damit wird deutlich, dass eine bei der Abnahme funktionierende Anlage keineswegs dauerhaft sicher ist, so der TÜV Süd. Dass die Wirksamkeit einer RWA im Ernstfall beeinträchtigt sein könne, könne beispielsweise an überalterten Akkumulatoren, unzureichender Wartung, fehlerhafter Ansteuerungen und nicht vollständig öffnenden Rauchabzugs- und Lüftungsklappen liegen.

Hinzu kommt ein Problem, das mit der eigentlichen RWA-Technik zunächst wenig zu tun hat: Gebäude verändern sich während ihrer Nutzungsphase. Neue Raumaufteilungen, Umbauten oder nachgerüstete PV-Anlagen können die ursprünglich geplante Rauchableitung beeinflussen. Damit rückt eine oft unterschätzte Seite des Brandschutzes in den Mittelpunkt: die Betreiberverantwortung. Fehlende oder veraltete Dokumentationen, nicht angepasste Anlagen nach Umbauten und unklare Zuständigkeiten können ebenso sicherheitsrelevant werden wie ein technischer Defekt, so der TÜV Süd. Entscheidend sei deshalb der Blick auf das gesamte System – von Planung und Errichtung über Wartung und Prüfung bis zu jeder späteren Veränderung am Gebäude.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Erkenntnisse über RWA im aktuellen Baurechtsreport des TÜV findet sich unter Artikelnummer cci330023 in cci Wissensportal.

cci331374

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