TÜV Süd stellt erhebliche Mängel bei Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) fest

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) gehören zu den zentralen sicherheitstechnischen Einrichtungen eines Gebäudes. Im Brandfall leiten sie Rauch und Wärme gezielt ab und begrenzen die Rauchausbreitung. Das sichert Flucht- und Rettungswege und unterstützt die Brandbekämpfung. Deshalb schreiben die Landesbauordnungen und die zugehörigen Prüfverordnungen regelmäßige Kontrollen an RWA-Anlagen vor – als eigenständiges Landesrecht etwa die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) in Bayern oder die Baden-Württembergische Versammlungsstättenverordnung (§ 37 VStättVO) aus der Sonderbauverordnung. Bauherren und Betreiber müssen ihre Anlagen in festgelegten Abständen von anerkannten Prüfsachverständigen prüfen lassen.

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Der Baurechtsreport des TÜV Verbands befasst sich auf 38 Seiten mit sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik, darunter auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). (Abb. © TÜV Verband) (Abb. © TÜV Verband)

Jede dritte Anlage ist nicht in Ordnung

Geprüft wird, ob eine Anlage den öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen entspricht. Es geht dabei darum, festzustellen, ob eine Anlage im Ernstfall die geforderte Wirkung erzielt und bei Bedarf sicher funktioniert. Dass dies in der Praxis keineswegs selbstverständlich ist, zeigt der Baurechtsreport 2026 des TÜV-Verbands, der Prüfungen aus dem vorangegangenen Jahr zusammenfasst: Demnach wies jede dritte von 9.168 wiederkehrend geprüften Rauchabzugsanlagen wesentliche Mängel auf.

Bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellte Mängel an RWA (Abb. © TÜV Verband) (Abb. © TÜV Verband)
Mängelverteilung über alle wiederkehrenden RWA-Prüfungen seit 2021 (Abb. © TÜV Verband) (Abb. © TÜV Verband)

Auch bei anderen sicherheitstechnischen Einrichtungen – etwa bei Brandmelde- oder Lüftungsanlagen – ist der Anteil mangelhafter Anlagen besorgniserregend hoch. Von rund 66.000 geprüften Systemen blieb 2025 nur etwa jede vierte ohne Beanstandung (26,9 %). Bei gut einem Drittel stellten die Prüfer wesentliche Mängel fest (35,9 %), beim Rest (37,2 %) geringfügige Mängel.

Mängelverteilung aller Prüfungen von sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik (Abb. © TÜV Verband) (Abb. © TÜV Verband)

Dass auch bei regelmäßig geprüften Anlagen erneut erhebliche Mängel festgestellt werden, ist nicht per se ein Widerspruch: Denn die Prüfung bewertet den Zustand einer Anlage zu einem definierten Zeitpunkt, ersetzt jedoch nicht die laufende Instandhaltung und Betreiberverantwortung. Zwischen zwei Prüfterminen (wiederkehrende Prüfungen maximal alle drei Jahre; erneute Prüfung nach Änderungen an technischen Anlagen oder wesentlichen Änderungen an baulichen Anlagen) können etwa durch Alterung, Umbauten, Nutzungsänderungen oder unzureichende Wartung neue Mängel entstehen. Gerade deshalb ist die wiederkehrende Prüfung ein wichtiges Instrument, um entsprechende Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und die dauerhafte Funktionsfähigkeit sicherheitstechnischer Anlagen zu gewährleisten.

Betreiber müssen Mängel innerhalb einer festgelegten Frist beseitigen, die einzelfallbezogen festgelegt wird. Diese ist abhängig von der Schwere und Art der Mängel und deren potenziellen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb. Als praxisüblich haben sich Fristen von zwei Wochen bis drei Monaten für technische Mängel und bis zu einem Jahr für Ordnungsmängel (zum Beispiel fehlende technische Unterlagen) erwiesen.

Detaillierte Analyse von 366 Anlagen und Prüfungen

Die zuvor aufgeführten Mängelquoten allein beantworten jedoch nicht die Frage, warum Probleme überhaupt entstehen. Um das herauszufinden, hat der TÜV Süd eine gesonderte Stichprobe wiederkehrender Prüfungen an natürlichen Rauchabzugsanlagen ausgewertet. Zu natürlichen Rauchabzugsanlagen gehören alle Öffnungen, die den thermischen Auftrieb heißer Luft nutzen statt maschineller Antriebe wie Ventilatoren. Grundlage sind 366 Anlagen, die zwischen 2022 und 2024 geprüft wurden. Die Prüfer erfassten dabei 375 einzelne Mängel – rechnerisch 1,02 pro Anlage. 54,4 % der Prüfobjekte waren einwandfrei, bei 45,6 % fanden die Sachverständigen mindestens eine Auffälligkeit. Besonders relevant für den Brandschutz: 82 Anlagen (22,4 %) wiesen mindestens einen wesentlichen Mangel auf, der die Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschränkt.

*Dr.-Ing. Stefan Siegfried Veit ist Geschäftsfeldleiter Elektro- und Gebäudetechnik bei der TÜV Süd Industrie Service GmbH, München (Abb. © TÜV Süd)

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