Der Entwurf des Zweiten Hessischen Bürokratieabbaugesetzes sieht vor, zahlreiche Verweise auf den „Stand der Technik“ und die „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ zu streichen. Das hat Leser von cci Branchenticker beschäftigt. Nachfolgend die Leserkommentare zu Meldungen in cci Branchenticker.
Ein Bündnis aus 14 Verbände aus unterschiedlichen Branchen und Fachbereichen warnt vor den geplanten Änderungen im Entwurf des Zweiten Hessischen Bürokratieabbaugesetzes. Wie in der Meldung „Verbände warnen vor Streichung allgemein anerkannter Regeln der Technik“ (siehe cci331434) vom 9. Oktober zu lesen, hat sich das Bündnis in einem offenen Verbändebrief an die politisch Verantwortlichen in Hessen, im Bund und in den Ländern gewandt. Aus der Sicht der Verbände könne die vorgesehene Streichung Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit gefährden.
Hierzu schreibt Sven Rentschler: „Die Verbände fordern, unnötige Nachweis-, Berichts- und Verfahrenspflichten abzubauen und überholte, widersprüchliche oder unnötig belastende technische Regelwerke weiterzuentwickeln. Diesen Ansatz finde ich ausdrücklich richtig. Gerade deshalb möchte ich konkret nachfragen: Welche Pflichten und technischen Detailvorgaben haben die unterzeichnenden Verbände bereits als überflüssig identifiziert? Welche konkreten Vorschläge zur Streichung oder Vereinfachung liegen vor? Wo können Unternehmen und Öffentlichkeit diese einsehen? Welche von den Verbänden mitgestalteten Regelwerke werden derzeit auf Widersprüche, Praxistauglichkeit und unnötige Belastungen überprüft? Wer ist dafür verantwortlich, und welche Ergebnisse gibt es bereits? Bis wann sollen welche Änderungen umgesetzt werden? Welche Entlastung können Planer, Hersteller und Betreiber dadurch tatsächlich erwarten?
Denn ,Weiterentwicklung‘ bedeutet noch nicht automatisch Vereinfachung. Auch eine überarbeitete Norm kann umfangreicher werden und zusätzliche Nachweise verlangen. Mich interessiert deshalb ausdrücklich: Welche Anforderungen werden tatsächlich reduziert oder gestrichen?
Aus unserer Arbeit mit der neuen DIN EN 16282-1:2026-09 wissen wir, welchen zusätzlichen Aufwand fehlerhafte Kennwertzuordnungen und falsche Gleichungsverweise verursachen. Anwender müssen prüfen, gegenrechnen und Unklarheiten aufarbeiten, die ein sorgfältig geprüftes Regelwerk eigentlich vermeiden sollte. Wenn die Verbände selbst widersprüchliche und unnötig belastende Regelwerke ansprechen, darf man daher konkrete Ergebnisse und einen nachvollziehbaren Zeitplan erwarten.
Eine gemeinsame Warnung vor den Folgen des Bürokratieabbaus ist schnell veröffentlicht. Wo ist die ebenso konkrete gemeinsame Initiative, die zeigt, was im eigenen Verantwortungsbereich vereinfacht werden kann? Das wäre für mich ein überzeugender Beleg, dass die angekündigte Entlastung auch praktisch vorangetrieben wird.“
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