Trends in der Gebäudesicherheitstechnik

Was die Errichter und Planer von sicherheitstechnischen Anlagen beschäftigen sollte, stellte die ZVEI-Arbeitsgemeinschaft (Arge) Errichter und Planer am 18. Oktober in Frankfurt vor.

Mitglieder der ZVEI-Arge Errichter und Planer (Abb. © ZVEI)
– Ein aktuelles Thema ist die Übertragung von Brandalarmen der Brandmeldeanlagen (BMA) über Alarmübertragungsanlagen (AÜA) an die Feuerwehr. Für den normgerechten Betrieb einer BMA muss die Verfügbarkeit dieser AÜA überwacht und dokumentiert werden. Die Feuerwehr ist hierfür nach den gesetzlichen Vorgaben nicht zuständig. Sofern durch die jeweilige Kommune kein Konzessionär oder Alarm-Provider mit dem Betrieb der AÜA beauftragt ist, ist der Betreiber oder Errichter dafür verantwortlich. Hier kann es in der Praxis zu Schwierigkeiten kommen, da weder der Betreiber noch das Fachunternehmen eine normenkonforme Lösung gewährleisten kann. Hierzu wurde das Merkblatt 82027 veröffentlicht.

– Der Umgang mit gebrauchten oder vom Kunden beigestellten Produkten ist ein weiteres relevantes Branchenthema. Sofern eine technisch und rechtlich ordnungsgemäße Lösung mit diesen Produkten nicht realisiert werden kann, sollte der Errichter darauf hinweisen und seine Bedenken dokumentieren. Hierzu wurde das Merkblatt 82028 veröffentlicht.

– Die Sicherheit in Pflege- und Altenheimen ist vor dem Hintergrund der Kapazitätssituation in den Einrichtungen, der zunehmenden Verweildauer der Patienten und der absehbaren demografischen Entwicklung ein Thema von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Im Rahmen des Fachpressegesprächs wurde über die sicherheitstechnischen Konstellationen und Mängel, auf die Planer, Errichter und Instandhalter hier im Alltag treffen, und über mögliche Lösungsansätze berichtet.

– Änderungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) stärken u. a. die Position des Elektroplaners. 14 der 54 ATV wurden dazu fachtechnisch überarbeitet.

– Auch in der Sicherheitstechnikbranche sind Digitalisierung und daraus entstehende neue Geschäftsmodelle Herausforderung und Chance zugleich, Building Information Modeling (BIM) gewinnt an Bedeutung. Die Elektrotechnische Fachplanung ist als Teil der TGA-Gewerke grundsätzlich am BIM-Prozess beteiligt und muss den Anforderungen an den Gesamtprozess entsprechen. Vor allem ist der Detaillierungsgrad (Level of Detail, LoD) der jeweiligen Planungsphase zu beachten und eine Überdetaillierung zu vermeiden. Eine integrale Planung auf Basis eines „Open BIM“-Ansatzes sei ein mögliches Szenario, so der ZVEI.

– Für die Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen hat die Arge das Merkblatt 82002 (3. Ausgabe, Juni 2019) veröffentlicht. Hier finden Betreiber alle Informationen zu Verantwortlichkeiten, Zyklen und Prozessen zur Begehung und Instandhaltung sicherheitstechnischer Anlagen, die in Normen definiert sind. Das Merkblatt weist außerdem auf rechtliche Aspekte hin.

– Dienstleistungen aus der Ferne (Remote Services) – werden immer wichtiger. Um die Belange der sicherheitstechnischen Gewerke abzubilden und ihnen einen europaweit gültigen Rahmen zu geben, gibt es ein europäisches Normungsprojekt. Hier sollen allgemeine Anforderungen (zum Beispiel an Anlagen oder Plattformen) sowie applikationsspezifische Erfordernisse und Sonderfälle („lone worker“) definiert werden.

Die Merkblätter können hier heruntergeladen werden.

Artikelnummer: cci72579

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