Dienstag ist Normentag. Im November 2019 ist ein neuer Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) erschienen. Zu diesem Entwurf äußerte der Bundesrat am 20. Dezember 2019 einige Änderungswünsche, die aber keine großen Hürden darstellen sollten.
Der neue Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz und die Anmerkungen des Bundesrats betreffen auch WRG-Systeme in RLT-Anlagen und energetische Inspektionen an Klimaanlagen (Abb. © cci Dialog GmbH)
Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG), soll die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ohne substanzielle Änderungen der geltenden Anforderungen in einem zentralen Dokument zusammenfassen. Das GEG enthält 114 Paragraphen, 11 Anlagen und 75 Seiten Begründungen (Drucksache 584/19 vom 8. November 2019). Allerdings wünscht der Bundesrat mehrere Änderungen an dem Entwurf, die auch für die LüKK sehr positiv sind (Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen, energetische Inspektionen an Klimaanlagen). Nahzu revolutionär ist der Ansatz des Bundesrats, dass alle im GEG genannten Normen und Richtlinien kostenfrei zugänglich sein sollen.
cci Branchenticker hat den aktuellen Stand zum GEG im Beitrag „So wird das neue Gebäudeenergiegesetz“ zusammengefasst. Mitglieder von cci Wissensportal lesen diesen Beitrag in cci Wissensportal als Artikelnummer cci83867.
Artikelnummer: cci82280
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