Ab Mai sind die neuen Gebäudeenergieausweise verpflichtend

Ab Mai gelten neue, inhaltlich erweiterte und dadurch umfangreichere Gebäudeenergieausweise. (Abb. © BMWi)

Nach dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im November 2020 sind ab dem 1. Mai 2021 – dann endet die im GEG eingeräumte Übergangsfrist – die darin für Energieausweise deklarierten Neuheiten und Vorgaben verpflichtend umzusetzen. Dabei gibt es einige wichtige Punkte, die Eigentümer, Vermieter und Verwalter jetzt schon beachten sollten.

Das GEG verpflichtet Vermieter, Verkäufer und Makler von Wohn- und Nichtwohngebäuden zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises. Dieser hat die Aufgabe, die Energieeffizienz eines Gebäudes, dessen Energieverbräuche und auch dessen technische Ausrüstung transparent und damit vergleichbar zu machen. Um das zu ermitteln, muss ab Mai 2021 eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller des Energieausweises erfolgen. Alternativ erlaubt der Gesetzgeber das Einsenden von Bildaufnahmen, die es dem Energieberater ermöglichen, die energetischen Eigenschaften des Gebäudes zu beurteilen. Neben Informationen zu Dämmung, Fenstern, Dach und der Heizungsanlage sind dabei auch inspektionspflichtige Klimaanlagen (Kühlleistung > 12 kW) sowie durchgeführte Sanierungen und Modernisierungen genau anzugeben. Auch passt das GEG unter anderem die Berechnungen und Angaben zu den CO2-Emissionen eines Gebäudes an, um den ökologischen Informationsgehalt von Energieausweisen künftig noch zu erhöhen.

Die bisherige Gültigkeit der Energieausweise von zehn Jahren wird auch im GEG beibehalten. Wenn also noch im April 2021 für ein Gebäude ein Ausweis erstellt wird, gilt dieser bis April 2031. Zudem wird es weiter zwei Arten von Energieausweisen geben: Den verbrauchsorientierten Energieausweis auf Basis des erfassten und klimabereinigten Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre und den bedarfsorientierten Ausweis, der den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes angibt. Beide Arten des Energieausweises müssen von Fachleuten erstellt werden. Der Mehraufwand bei der Erstellung von Energieausweisen, der durch die detailliertere Abfrage der Daten entsteht, zahlt sich für Vermieter und Verwalter durch deutlich mehr Informationen aus. So erhalten sie künftig, vor allem im geringinvestiven Bereich, im Energieausweis präzisere Modernisierungsempfehlungen, die Anstoß für Verbesserungen der energetischen Eigenschaften von Gebäuden geben sollen. Solche Maßnahmen sind oft ohne großen Aufwand umzusetzen, haben meist kurze Amortisationszeiten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele.

Der Beitrag wurde von der Techem GmbH erstellt und von cci Branchenticker überarbeitet.

Einen ausführlichen Beitrag zum neuen Gebäudeenergiegesetz (Zusammenfassung) lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci90734.

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