Achtung bei Leistungsangaben von Flüssigkeitskühlsätzen

TÜV
Der Prüfstand für Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik beim TÜV Nord in Essen (Abb. © TÜV Nord/Udo Geisler)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es in einem Beitrag des TÜV Nord zu Leistungsangaben von Flüssigkeitskühlsätzen und die Folgen für Betreiber, falls diese nicht korrekt sind.

Für Flüssigkeitskühlsätze und Multisplit-/VRF-Anlagen mit Nennkälteleistungen über 12 kW enthält die Ökodesign-Verordnung 2281/2016 einzuhaltende Grenzwerte, die zu Beginn des Jahres 2021 nochmals verschärft wurden. Hersteller dieser Anlagen können die Leistungsparameter selbst ermitteln und in ihren Produktdatenblättern veröffentlichen, allerdings ohne dass sie eine unabhängige Prüfstelle validiert. Das Problem: Versprechen die Datenblätter mehr als die Geräte leisten können, kann das gravierende Folgen für Betreiber haben. Darauf weist der TÜV Nord hin.

Wer ein Gerät kauft, will sicher sein, dass es für den Einsatzzweck geeignet ist und dass die in den Datenblättern angegebenen Leistungsparameter eingehalten werden. „Leider ist das nicht immer der Fall, beispielsweise bei Flüssigkeitskühlsätzen“, erklärt Vera Gräff, Technische Leiterin des TÜV Nord-Kälte- und Klimatechniklabors. Daher rät sie, vor dem Kauf darauf zu achten, dass die in den Produktdatenblättern genannten Leistungsdaten durch unabhängige Labore bestätigt wurden.

Erfüllen Geräte die zugesagten Leistungsversprechen nicht, gibt es nach Aussage von Gräff gleich mehrere Probleme: Das Gerät kann deutlich mehr elektrische Leistung aufnehmen als in den Datenblättern angegeben. Das führt zu einem erhöhten Energiebedarf und somit zu höheren Betriebskosten als kalkuliert. Das Gerät kann die zugesagten Kühlleistungen nicht einhalten, es kann also für den vorgesehenen Einsatzzweck ungeeignet sein. Und das Gerät hätte unter Umständen in der EU gar nicht verkauft und in Betrieb gehen dürfen, wenn die Grenzwerte (Mindesteffizienz) nicht eingehalten werden.

„Wir empfehlen dringend, vor dem Kauf die in den Produktdatenblättern genannten Leistungsdaten genau zu prüfen, oder bei Zweifeln auf einer Prüfung im Labor zu bestehen, bei dem der Käufer die Prüfung direkt vor Ort oder online mitverfolgt“, so Gräff. „Eine unabhängige Prüfung schafft Vertrauen in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit klimatechnischer Produkte. Davon profitierten Hersteller wie Händler, Montagebetriebe und letztlich Betreiber der Anlagen gleichermaßen.“

Einen ausführlichen Beitrag zur Ökodesign-Verordnung 2281/2016 mit den Vorgaben, Prüfrichtlinien und einzuhaltenden Grenzwerten ηs,c (Seasonal Space Cooling Energy Efficiency) für kältetechnische Geräte und Anlagen mit Kälteleistungen über 12 kW lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci61403.

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Ein Kommentar zu “Achtung bei Leistungsangaben von Flüssigkeitskühlsätzen

  1. Leistung kann auch vor Ort gemessen und geregelt werden: durch intelligente Armaturen wie z.B. dem EnergyValve von BELIMO. Wie geht das: mit einem Ultraschall-Sensor wird der Durchfluss exakt gemessen, Temperatursensoren messen Vor- und Rücklauf, der integrierte Rechner ermittelt daraus die Kälte – oder Wärmemenge oder korrekt die Energiewerte. Berücksichtigt wird dabei das jeweilige Temperaturniveau (der Energiegehalt bei z.B. delta t von 15°C ist bei 20°C im RL eben größer als bei 70°C) und der Gylkolgehalt wird ermittelt, die Energieberechnung korrigiert und der Wert an die GLT übermittelt. Ab Herbst gibt es eine Version mit der dann auch MID-konform abrechnet werden kann. Zusätzlich wird gem. Anforderung geregelt.
    Was bringt das dem Betreiber? Über die integrierte Cloud-Anbindung, natürlich auch über die GLT oder via Rechner, kann kann die Energieleistung jederzeit – auch nachträglich – nachgewiesen werden. Sie wissen daher genau, was die eigene Anlage im Betrieb leistet. Sie können EnergyValves direkt in ihre RLT-Geräte integrieren lassen, man kann sie aber auch jederzeit nachrüsten.

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