Die planmäßig Ende 2026 auslaufende BAFA-Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie wird nicht noch einmal verlängert. Dies hat der VDKF aus dem BAFA erfahren – und nennt die möglichen Gründe für das Ende der Fördermaßnahme, zu denen die die angespannte Haushaltslage des Bundes zählt.
Die Kälte-Klima-Richtlinie läuft Ende des Jahres endgültig aus. Das hat der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, gestern (9. Juni) bekanntgegeben: „Aus dem BAFA haben wir nun erfahren, dass die planmäßig Ende 2026 auslaufende Fördermaßnahme nicht noch einmal verlängert wird. Wir bedauern diese Entscheidung, denn die Förderung ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, um die Installation, Nach- und Umrüstung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zu forcieren.“
Im Dezember 2025 hatte sich der VDKF mit einer gemeinsamen Stellungnahme der Organisationen Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn; Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn; Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg, RLT-Herstellerverband, Ludwigsburg, und VDKF an die zuständigen Stellen im Umwelt- und Wirtschaftsministerium gewandt und um eine Fortsetzung der BAFA-Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie gebeten (siehe cci313078).
Zu den Gründen für das Ende der Förderrichtlinie zählt laut VDKF sicher zum einen die angespannte Haushaltslage des Bundes. Ein weiterer Grund sei aber auch, dass die Nachfrage nach der Fördermaßnahme überschaubar war und die Fördergelder nur in begrenztem Maße abgerufen wurden. Eine Ursache sieht der Verband in der Komplexität des Antragsverfahrens. Den hohen bürokratischen Aufwand und die verpflichtend einzusetzende Software, um einen Förderantrag zu stellen, hatte der VDKF nach eigener Aussage stets bemängelt: „Wenn man die Hürden zur Erlangung einer Förderung möglichst hoch setzt, kann man als Fördergeber die Inanspruchnahme der Förderung natürlich auch deckeln“, so der Verband. Woran es auch gelegen habe: „Wenn unsere Branche eine Förderung kaum in Anspruch nimmt, hat man als Verband auch wenig Argumente, die Geldgeber zu überzeugen, dass sie wichtig ist.“
Wer die Kälte-Klima-Richtlinie nutzen möchte, hat also nur noch bis Ende 2026 Zeit. Entscheidend ist die Einreichung des Förderantrags bis zum 31. Dezember. Die Bewilligung kann später erfolgen und mit der Umsetzung der geförderten Maßnahme hat man noch zwei Jahre Zeit.
cci325489
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