In Baden-Württemberg soll Bauen einfacher und billiger werden

Mit der Novellierung der Landesbauordnung will Baden-Württemberg das Bauen einfacher, schneller und billiger machen.

(Abb. BMWi) Die Novelle der baden-württembergischen Landesbauordnung enthält Maßnahmen, die das Baugenehmigungsverfahren beschleunigen und vereinfachen und die vollständige Digitalisierung des Verfahrens ermöglichen. So wird es für kleinere Wohngebäude nur noch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren geben. Die Bauvorlagen werden künftig direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht, sodass das Verfahren verkürzt wird. Werden Unterlagen nachgefordert, wird die Bearbeitungsfrist nur gehemmt und mit Eingang der Unterlagen wieder fortgesetzt. Bisher beginnt die Frist mit Eingang der Unterlagen wieder von vorne zu laufen. Die Novelle sieht außerdem Flexibilisierungen und Erleichterungen bei Fahrradstellplätzen und Kinderspielplätzen vor: Die starre Regelung von zwei Fahrradstellplätzen je Wohnung entfällt. Die Baurechtsbehörden entscheiden nun entsprechend dem Bedarf. Der Schwellenwert für die Kinderspielplatzpflicht wird auf Gebäude mit mehr als drei Wohnungen angehoben, bisher liegt er bei zwei Wohnungen. Die Kommunen können diesen Schwellenwert nach oben oder unten ändern. Weiterhin werden das Bauen mit Holz sowie die nachträgliche Schaffung von Wohnraum im Bestand, beispielsweise durch Aufstockungen, erleichtert.

Nicole Hoffmeister-Kraut (Abb. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg) „Schnell ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Nur so können wir dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken. Durch das Aufstocken bestehender Gebäude kann zügig dringend benötigter Wohnraum entstehen, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen“, so die baden-württembergische Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Nach groben Schätzungen dürften die Maßnahmen des neuen Gesetzes Bürger um circa 60 Mio. € jährlich entlasten. Die Novelle soll so schnell wie möglich im Jahr 2019 in Kraft treten.

Artikelnummer: cci62324

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