Bis Ende 2024 soll die bereits im November 2023 beschlossene Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft treten. Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, dazu mitteilt, enthält die Novelle mehrere wichtige Änderungen. Diese betreffen insbesondere Unternehmen, die jährlich mehr als 2,77 GW Energie verbrauchen.
Die wichtigste Änderung im neuen EDL-G betrifft den Kreis der Unternehmen, die per Gesetz zur Durchführung von Energieaudits zum Einhalten der Anforderungen der DIN EN 16247 „Energieaudits. Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ (2022) verpflichtet sind. Bisher betraf diese Forderung nur alle Nicht-KMU-Unternehmen (KMU = Kleine und Mittlere Unternehmen), die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und/oder einen Jahresumsatz über 50 Mio. € haben. Nun wird der verpflichtete Adressatenkreis durch das EDL-G unabhängig vom KMU-Status eines Unternehmens ausschließlich durch die Höhe von dessen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauchs der letzten drei Jahre bestimmt. Dazu definiert die EDL-G-Novelle einen neuen Schwellenwert des Verbrauchs von mehr als 2,77 GWh/a, der bisher bei 0,5 GWh/a liegt. Diese Änderung führt laut BAFA zu einer deutlichen Verringerung der Anzahl der verpflichteten Unternehmen mit einem gleichzeitigen Fokus auf energieintensive Unternehmen. Das bedeutet: Wird der Schwellenwert überschritten, muss nach der Novelle des EDL-G für alle in einem Energieaudit, Energie- oder Umweltmanagementsystem als wirtschaftlich durchführbar identifizierten Maßnahmen verpflichtend ein Umsetzungsplan erstellt und veröffentlicht werden, der jährlich um den Stand der Umsetzung zu aktualisieren ist.
Wie das BAFA weiter mitteilt, wird durch die Novelle des EDL-G auch erstmals zusätzlich eine Fort- und Weiterbildungspflicht für Energieaudits durchführende Personen eingeführt. Neu ist ebenfalls eine Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterbildung für bereits zugelassene Energieauditoren.
Zur Novelle des EDL-G hat das BAFA zwei Dokumente erstellt. Das erste behandelt „Verpflichtende Energieaudits nach dem EDL-G – Aktueller Überblick“ (Download), das zweite betrifft „Fragen und Antworten zu Webinare Juni 2024 – Verpflichtende Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz“ (Download).
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