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Im Internet findet man noch häufig noch Bezüge zur europäischen Biozidprodukte-Richtlinie (BiozidRL) und deren deutschen Umsetzung, dem Biozidgesetz (BiozidG). Dabei ist sowohl die Richtlinie als auch das Gesetz bereits seit 2012 ungültig. Gültig ist seither nur noch die europäische Biozidprodukte-Verordnung (BPR)! Der Beitrag informiert über die Hintergründe.
Seit Juli 2012 ist die Biozidprodukte-Verordnung (Biocidal Products Regulation, BPR, EU Nr. 528/2012, „Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“, kurz: Biozid-Verordnung) in Kraft, wobei für einzelne Bestimmungen Übergangsfristen festgelegt wurden. Die Verordnung ersetzte die Biozidprodukte-Richtlinie (BiozidRL, Richtlinie 98/8/EG). Im Internet findet man leider noch sehr häufig noch Bezüge zur BiozidRL und deren deutschen Umsetzung, dem Biozidgesetz (BiozidG). Gültig ist aber alleine die BPR!
Worum geht es bei der Verordnung über Biozidprodukte (BPR)?
Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Aktivität der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Materialien oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden. Ziel der Verordnung ist es, für ein besseres Funktionieren des Biozidprodukte-Markts in der EU zu sorgen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und für die Umwelt zu gewährleisten.
Artikelnummer: cci53345
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