
Die EU treibt das umfassende PFAS-Verbotsverfahren weiter voran. Jüngst wurde das Hintergrunddokument stark erweitert. Die Bundesregierung erkennt den Handlungsbedarf zwar an, stellt sich aber gegen ein pauschales Totalverbot und setzt auf einen differenzierten Ansatz. Mittlerweile zeichnet sich der Zeitplan des Verbotsvorhabens etwas genauer ab.
Die Bundesregierung lehnt ein pauschales PFAS-Verbot ab, während auf EU-Ebene die nächsten Schritte des Verbotsvorhabens festgezurrt werden. Im August haben die fünf federführenden Länderbehörden Deutschland, Niederlande, Schweden, Norwegen und Dänemark das überarbeitete Hintergrunddokument zum geplanten PFAS-Verbot veröffentlicht (siehe cci303132). Mit 900 Seiten Umfang ist es deutlich gewachsen. Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, hat am 9. September in Ausgabe 33/2025 seiner Mitgliederinformation „Politikum“ den weiteren Zeitplan des PFAS-Verbotsvorhabens skizziert:
- Bis Ende 2025: Abschluss der Plenarsitzungen der Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC). In den Sitzungen werden einzelne vom PFAS-Verbot betroffene Sektoren ausführlich behandelt.
- Anfang 2026: Veröffentlichung der wissenschaftlichen Stellungnahmen von RAC und SEAC, anschließende sechswöchige Konsultationsphase.
- Bis Ende 2026: Prüfung der daraufhin eingehenden Stellungnahmen, gegebenenfalls erneute Überarbeitung (siehe cci301609) und anschließende Übergabe des ECHA-Vorschlags an die EU-Kommission.
- 2027: Prüfung des Vorschlags durch die EU-Kommission (+ EU-Parlament)
- 2028 (?): Offizielle Veröffentlichung des Rechtsaktes
- Ab Inkrafttreten: 18 Monate Übergangsfrist, danach greifen die Verbote.
Bereits im Februar 2023 wurde der erste Vorschlag des Vorhabens auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht. Es folgte eine sechsmonatige Konsultation mit rund 5.600 Stellungnahmen (siehe cci256930). Seit Oktober 2023 werden diese von den ECHA-Ausschüssen sowie den beteiligten Behörden geprüft. Bislang wurden 14 Sektoren ausführlich behandelt – darunter auch die F-Gase. Acht weitere Sektoren – darunter auch Dichtungen und medizinische Anwendungen – werden laut VDKF voraussichtlich aus Zeitgründen gar nicht mehr ausführlich in den Plenarsitzungen behandelt, sondern nur im Zusammenhang mit allgemein anwendbaren Gefahrenbewertungs- und Risikomanagementmaßnahmen. Der VDKF bewertet dies kritisch, da Dichtungen aus Fluorpolymeren in der Kälte- und Klimatechnik weit verbreitet sind. Zudem wird laut Verband in Asthmasprays ein F-Gas als Treibgas eingesetzt, was durch die Kältemittel-Quote die Branche zusätzlich belaste.
Angesichts der zunehmenden PFAS-Belastung der Umwelt weist die Bundesregierung in der Debatte um das PFAS-Verbot auf den bestehenden Handlungsbedarf hin. Ein pauschales Totalverbot lehne sie jedoch ab. Man strebe „einen wirksamen und zugleich differenzierten Umgang mit PFAS an. Die Bundesregierung hat deshalb von Beginn an einen differenzierten Regelungsansatz unterstützt. Ein sogenanntes ,Totalverbot‘ von PFAS wurde nie vorgeschlagen und würde von der Bundesregierung auch abgelehnt werden“, heißt es Ende August in der Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage („Drucksache 21/1336, siehe „Anhänge“). Eine nationale Regelung im Vorgriff auf EU-Ebene sei nicht geplant, da sie kaum schneller greifen könne und den europäischen Arbeiten widerspräche. Unterstützt wird daher eine gesamteuropäische Regelung unter REACH, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden.
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