cci Schulung: Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GModG

Das neue GModG definiert auch Vorgaben zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen. (Abb. © LifeMedia/stock.adobe.com)

An zwei Terminen – im September und November – lädt cci Schulung zur zweitägigen Praxisschulung „Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GModG“ nach Erfurt und München ein. Das GModG und die aktuelle DIN SPEC 15240 definieren die gesetzliche Basis sowie das normative Vorgehen bei der energetischen Inspektion von Klimaanlagen. Noch sind Anmeldungen für die Veranstaltungen möglich.

Die zweitägige Schulung, zunächst vom 24. bis 25. September in Erfurt und anschließend vom 5. bis 6. November in München, vermittelt das theoretische Know-how und die erforderlichen Tätigkeiten zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen nach dem aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und der aktuellen DIN SPEC 15240 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen“. Dabei stehen folgende Themen im Fokus:

  • Grundlagen
  • Anforderung
  • Interdisziplinärer Ansatz für RLT-Anlagen und Luftverteilsystem
  • Interdisziplinärer Ansatz für Kälte-Anlagen und deren Verteilsystem
  • Grundlagen der Messtechnik
  • Praktische Anwendung von Messtechnik
  • Qualität von Messungen der Inspektion
  • Einsparpotential bei Klimaanlagen
  • Software und ihre praktische Anwendung
  • Der Inspektionsbericht

Diese Vorgehensweise entspricht den Forderungen des neuen GModG und der DIN SPEC 15240 über die bei der energetischen Inspektion durchzuführenden Tätigkeiten gemäß den Stufen A und B (verpflichtend) sowie C (optional).

Ab Januar 2027 wird gemäß den §§ 74 und 75 des GModG-Änderungsgesetzes die Verpflichtung zur Durchführung energetischer Inspektionen über Klimaanlagen hinaus wie folgt auf Lüftungsanlagen erweitert (neu = kursiv dargestellt):

– „Der Betreiber einer in ein Gebäude eingebauten Klimaanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW, einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW oder einer Lüftungsanlage mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW hat innerhalb der in § 76 genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlage durch eine berechtigte Person durchführen zu lassen.“

– „Die Inspektion einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 70 kW oder einer Lüftungsanlage mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW ist nach DIN SPEC 15240 (2019) durchzuführen.“

– Bei Klimaanlagen mit Leistungen über 70 KW sinken die Inspektionen von bisher 10 Jahren auf 5 Jahre.

Folgende Referenten gestalten den Workshop: Dipl.-Ing. Detlef Malinowsky (IBDM GmbH, Riemerling) und Torsten Friedrich (Ziehl-Abegg SE, Künzelsau).

Die Schulung richtet sich an folgende Fachkräfte:

  • Planer und Sachverständige mit Schwerpunkt im HLK-Bereich
  • Anlagen – Errichter von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Mitarbeiter von Facility-Management-Unternehmen
  • Verantwortliche für den Betrieb und Instandhaltung von Gebäuden
  • Wartungsunternehmen

Hier können Sie sich für die Schulung anmelden.

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