Jede Woche präsentiert cci Branchenticker ausgewählte Branchenveranstaltungen der LüKK. Neben einer herstellerneutralen Veranstaltungsübersicht über die nächsten Monate stellt die Redaktion zwei Events genauer vor. Heute geht es um zwei Seminare, die die Themen Prüfung von Lüftungs-und Kälteanlagen behandeln.
cci Schulung: Lüftungsanlagen für die Prüfung vorbereiten
Technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden, wie Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzüge, Feuerlöschanlage oder Brandmeldeanlagen können gemäß dem Baurecht der Länder als prüfpflichtige (sicherheits-) technische Anlagen und Einrichtungen eingestuft werden. Wirksamkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch Prüfsachverständige bestätigt werden. Können diese Prüfungen und die Mängelfreiheit der Anlagen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde nicht nachgewiesen werden, ist rein formal die Nutzung des Gebäudes nicht zulässig. Teilnehmer des Seminars lernen den Umfang der durchzuführenden Prüfungen kennen und erfahren, wie sie ein mängelfreies Prüfergebnis erreichen können.
25. September, Karlsruhe Link
DGWZ: Seminar zur Prüfung von Kälteanlagen
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ab Herbst erstmals das Seminar „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“ an. Die zweitägige Schulung findet sowohl in Präsenz als auch online statt und soll die notwendige Sachkunde zur Befähigten Person für die regelmäßige Prüfung von Kälteanlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vermitteln. Die Teilnehmer erlernen sowohl rechtliche Grundlagen als auch die Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, diverse Kontrollmaßnahmen, typische Probleme und die erforderliche Dokumentation, damit sie die Prüfung von Kälteanlagen selbstständig durchführen können. Sie werden mit den Aufgaben und den Pflichten eines Kälteanlagenbetreibers sowie einer Befähigten Person vertraut gemacht. Das Seminar richtet sich an betriebliche Führungskräfte, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker für Kältetechnik sowie Mitarbeiter, die Kälteanlagen installieren. Teilnahmevoraussetzungen für die Schulung sind eine technische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes technisches Studium, Berufserfahrung, praktische Erfahrung mit betreffenden Arbeitsmitteln oder eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in entsprechender Branche. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.
22. bis 23. Oktober, München Link
Die eingangs erwähnte Übersicht über herstellerneutrale Branchenveranstaltungen der LüKK wird wöchentlich aktualisiert und ist unter der Artikelnummer cci253768 zu finden. Weitere Veranstaltungen gibt es im LüKK-Kalender. Diese Übersicht bietet Unternehmen die Möglichkeit, Events, Schulungen und Weiterbildungsangebote gegen einen Kostenbeitrag einzutragen.
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