Lüftungsanlagen – Wenn der Prüfer kommt
Prüfung von Lüftungsanlagen durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige: Erfahren Sie, wie Sie ein mängelfreies Prüfergebnis von Lüftungsanlagen erreichen können.
Dieses Seminar wird mit folgenden Unterrichtseinheiten des Regelheftes für die Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste* (Energieberatung im Mittelstand BAFA) angerechnet: (NWG: 8, EBM: 8)
*„Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Kooperation mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden wie z. B. Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzüge, Feuerlöschanlage oder Brandmeldeanlagen können gemäß dem Baurecht der Länder als prüfpflichtige (sicherheits-) technische Anlagen und Einrichtungen eingestuft werden.
Wirksamkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch Prüfsachverständige bestätigt werden. Können diese Prüfungen und die Mängelfreiheit der Anlagen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde nicht nachgewiesen werden, ist rein formal die Nutzung des Gebäudes nicht zulässig.
In diesem Seminar lernen Sie den Umfang der durchzuführenden Prüfungen kennen. Sie erfahren, wie Sie ein mängelfreies Prüfergebnis erreichen können.
Die Teilnehmer können im Vorfeld Fragen mit Fotos oder Zeichnungen einreichen, die dann als Fallbeispiele behandelt werden.
529,00 €
AB SOFORT LIEFERBAR
- Planer
- ausführende Firmen
- Bauleiter
- Sachverständige
- Projektsteuerer
- Bauherren
- Anlagenbetreiber
- Gebäudemanager
Technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden wie z. B. Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzüge, Feuerlöschanlage oder Brandmeldeanlagen können gemäß dem Baurecht der Länder als prüfpflichtige (sicherheits-) technische Anlagen und Einrichtungen eingestuft werden.
Wirksamkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend durch Prüfsachverständige bestätigt werden. Können diese Prüfungen und die Mängelfreiheit der Anlagen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde nicht nachgewiesen werden, ist rein formal die Nutzung des Gebäudes nicht zulässig.
In diesem Seminar lernen Sie den Umfang der durchzuführenden Prüfungen kennen. Sie erfahren, wie Sie ein mängelfreies Prüfergebnis erreichen können.
Die Teilnehmer können im Vorfeld Fragen mit Fotos oder Zeichnungen einreichen, die dann als Fallbeispiele behandelt werden.
9.30 Uhr bis 17.00 Uhr
1. | Bauordnungsrechtliche Forderungen an die Prüfung von Lüftungsanlagen in Gebäuden – Welche Gebäude sind prüfpflichtig? – Welche Fristen sind einzuhalten? – Wer sollte den Sachverständigen beauftragen? |
2. | Prüfumfang gemäß den Muster-Prüfgrundsätzen – Welche Lüftungsanlagen sind prüfpflichtig? – Was wird geprüft? – Wo liegen die Schnittstellen zu anderen Gewerken? |
3. | Für die Prüfung bereitzustellende Dokumente und Unterlagen – Welche Unterlagen und Dokumente werden benötigt? – Wie kann bei fehlenden Unterlagen verfahren werden? |
4. | Die Erstprüfung – Was ist bei der Planung und Ausführung zu beachten? – Wie können Mängel frühzeitig, d.h. vor der Ausführung, entdeckt und beseitigt werden? – Wie lassen sich Ausführungsmängel vermeiden? |
5. | Hinweise für die Wiederholungsprüfung – Was ist bei der Wiederholungsprüfung zu beachten? – Was wird geprüft? – Welche Dokumente und Unterlagen werden benötigt? |
Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt!
“War sehr kurzweilig und informativ und mit Bildern aus der Praxis ergänzt.“
Ingo Haase, Dekra Automobil GmbH
„Das Seminar war sehr informativ besonders durch die offene Diskussion.“
Axel Puchas, Alfred Gruca GmbH
„Referenten gut, weitere Themenwünsche: Abnahmeprüfung nach DIN EN 12599 stärker berücksichtigen“
Gert Hintenach, Energieberatung & Gebäudetechnik
06.11.2024
Design Offices Karlsruhe
Design Offices
Bahnhofplatz 12
76137 Karlsruhe
In der Teilnahmegebühr enthalten sind:
- Tagungsunterlagen
- Teilnahmebestätigung
- Tagungsverpflegung
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.