„Es wurden keine korrekten Lüftungskonzepte erstellt“

Das beschäftigt unsere Leser. Zu Branchentickermeldungen der vergangenen Tage erreichten uns Kommentare oder Nachfragen von Lesern, die wir im Folgenden auszugsweise wiedergeben.

(Abb. cci Dialog GmbH) Thema: Wohnungslüftung in cci Branchenticker 2. Oktober
Sabine Andresen berichtet über ihre persönlichen Erfahrungen mit einer Wohnungslüftung nach ihrem Umzug in ein neues Haus.
Alexander Reinartz kommentiert: „Als Sachverständiger erlebe ich leider immer wieder solche oder ähnliche Fälle: Es wurden keine korrekten Lüftungskonzepte erstellt. Lüftungsanlagen sind nicht hydraulisch abgestimmt. Über die notwendigen Wartungen weiß kaum einer Bescheid… Nach meiner Einschätzung besteht noch ein großes Potenzial bei den Installateuren zur Erweiterung des Wissens um die kontrollierte Wohnungslüftung.“

Martin Bänninger vom Schweizerischen Verein für Luft- und Wasserhygiene ergänzt:
„Ihre persönliche Erfahrung deckt sich mit der Praxis auch in der Schweiz.
Warum erkennt die Branche dies nicht als Chance?“

Günther Ottinger fügt hinzu: „Urlaub leider schon vorbei.
So oft wie möglich aus Bayern an die nördlichste Nordsee – chillen und viel Fisch essen.
Raus aus der Hektik.
Ach ja – unser KWL läuft wunderbar und pfeift kein Liedchen. Wird auch regelmäßig gewartet – durch mich.“

Thema: RLT-Geräte mit integrierten Wärmepumpen in der Ökodesign-Richtlinie (cci Branchenticker vom 15. September)
„Muss auch ein RLT-Gerät (zum Beispiel ein Dachklimagerät), das mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe ausgestattet ist, die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie 1253/2014 im Hinblick auf die Wärmerückgewinnung erfüllen?“ fragt ein Leser und Claus Händel, Fachreferent beim Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und technischer Sekretär beim europäischen RLT-Geräte- und Ventilatorenverband EVIA, beantwortet die Frage.

Frank Reimann ergänzt: „Allerdings gilt es in Deutschland mehrere Gesetze gleichzeitig zu erfüllen! Auch wenn die Ökodesign hier eine Ausnahme macht gilt die ENEV in Ihrer jeweils gültigen Fassung und hier wird ab 4000 m3/h und oder 12 kW Kühlleistung eine WRG bei Neuanlagen und bei Sanierungen gefordert.“

Herbert Bopp weist darauf hin: „Die ab dem 01.01.2016 in Kraft tretende EU-Verordnung 1253/2014 genannt Ökodesign-Richtlinie ist ein Gesetz und gilt für alle EU-Staaten.
… Hierdurch werden andere Verordnungen wie z. B. die ENEV in gewissen Teilen außer Kraft gesetzt. Dies gilt jedoch nicht für industrielle oder produktspezifische Prozesse z.B. Rechenzentren, Gewerbliche Küchen, Lackieranlagen, Motorprüfstände, Kraftwerken usw. Auch für reine Umluftgeräte gilt diese Verordnung nicht…“

Und Rainer Lautner stellt klar: „Die Aussage, dass mit der Wärmepumpe die Aussenluft weiter ausgekühlt werden kann als mit einem Rotor, ist falsch. Bei einer RLT-Anlage können wir die Aussenluft im Rotor unter minus 20 °C auskühlen ohne daß Einfriergefahr besteht. …“

Den vollständigen Wortlaut der Kommentare finden Sie bei den genannten Artikeln.
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Artikelnummer: cci35313

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