EU-Kommission veröffentlicht FAQ zur neuen Ökodesign-Verordnung 2024/1781

Mit 171 Fragen und Antworten ergänzt das FAQ-Dokument der EU-Kommission die neue Ökodesign-Verordnung 2024/1781 „Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“. (Abb. © EU-Kommission)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um die neue Ökodesign-Verordnung 2024/1781 „Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“. Zu dieser Leit-Verordnung mit Vorgaben, die künftig in allen neuen und überarbeiteten Ökodesign-Verordnungen umzusetzen sind, hat die EU-Kommission Ende September 2024 ein umfangreiches FAQ-Dokument veröffentlicht.

Um die Umsetzung der umfangreichen und komplexen neuen Ökodesign-Verordnung 2024/1781 „Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ zu unterstützen und um Details zu klären, hat die EU-Kommission das ergänzende Dokument „Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR): Frequently Asked Questions (FAQ)“ veröffentlicht. Dieses enthält 171 Fragen, Antworten und Interpretationen zur Verordnung, die insbesondere für Hersteller und Anbieter von LüKK-Produkten und -Systemen wichtige Hilfestellungen bieten.

Über die Verordnung 2024/1781 haben cci Zeitung 12/2024 (16. Oktober) und cci Branchenticker (cci282287) bereits ausführlich berichtet. Sie beschreibt als neue Leit-Verordnung grundsätzliche administrative Vorgaben. Diese sind in allen neuen und novellierten Ökodesign-Verordnungen umzusetzen, die nach 2026 in Kraft treten.

Ein zentraler neuer Punkt der Verordnung 2024/1781 ist der digitale Produktpass (DPP). In diesem müssen Hersteller künftig umfangreiche Angaben zu technischen und ökologischen Eigenschaften ihrer Produkte aufführen. Zum Produktpass enthält Kapitel 5 des FAQ-Dokuments 23 Fragen und Antworten. So beantwortet das FAQ-Dokument beispielsweise die Frage 47 „Gilt für produktspezifische Ökodesign-Verordnungen, die derzeit überarbeitet werden, die Anforderung des ESPR-Produktpasses erst nach der nächsten Überarbeitung?“ zusammengefasst wie folgt:

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Produktvorschriften in Ökodesign-Verordnungen bis Ende 2026 auf Basis der noch aktuellen Richtlinie 2009/125 „Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“ verabschiedet werden können. Die Verordnung 2024/1781, einschließlich der Bestimmungen zum digitalen Produktpass, sind daher in Bezug auf den Anwendungsbereich und den Inhalt solcher Verordnungen bis Ende 2026 nicht relevant. Die Anforderung, dass Produkte über einen DPP verfügen müssen, wird nur dann gelten, wenn ein delegierter Rechtsakt, der im Rahmen der ESPR erlassen wurde, Informationsanforderungen festlegt.

Weitere Informationen zur neuen Verordnung erläutert auch das Umweltbundesamt (UBA) auf seiner Website. Das englischsprachige FAQ-Dokument der EU-Kommission findet sich in der Anlage.

cci283369

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