EU-Parlament stimmt novellierter Bauproduktenverordnung zu

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben eine Einigung erzielt. (Abb. © Europäisches Parlament)

Wo steht die Novelle der Bauproduktenverordnung? Wie das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, berichtet hatte, konnten das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die Europäische Kommission noch kurz vor Jahresende 2023 einen Durchbruch bei den Verhandlungen vermelden. Rat und Parlament einigten sich am 13. Dezember auf einen gemeinsamen Kompromisstext.

Dieser Kompromissfassung der Bauproduktenverordnung (BauPVO) hat das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung am 10. April zugestimmt. Derzeit läuft noch die finale sprachlich-juristische Durchsicht der Verordnung. Zudem muss der Text in alle 24 EU-Amtssprachen übersetzt werden. Im Oktober soll dann der Rat der Europäischen Union über den finalen Text abstimmen. Die novellierte Verordnung wird voraussichtlich Ende 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht. Das Gros der Vorschriften wird zwölf Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, also etwa Ende 2025, anwendbar. Über die wesentlichen Änderungen, die sich aus der überarbeiteten Bauproduktenverordnung für das ETA-Verfahren, die Notifizierung von unabhängigen Drittstellen, die Produktinformationsstelle, die Marktüberwachung sowie in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung ergeben, informiert das DIBt zeitnah, gibt aber folgende Information vorab: Es ist davon auszugehen, dass Europäische Technische Bewertungen (ETA), die noch auf Basis einer Leitlinie für die europäische technische Zulassung (ETAG) nach der aufgehobenen Bauproduktenrichtlinie ausgestellt wurden, ab Ende 2025 keine Grundlage mehr für das Inverkehrbringen der von diesen ETAs erfassten Produkte bieten. Das DIBt empfiehlt Herstellern, betroffene ETAs rechtzeitig auf Basis des/der einschlägigen Nachfolge-EAD(s) umschreiben zu lassen. EAD bedeutet Europäisches Bewertungsdokument (European Assessment Document). Diese EADs gelten wie harmonisierte Normen als harmonisierte technische Spezifikation.

Die für alle EU-Mitgliedstaaten seit dem 1. Juli 2013 gültige Bauproduktenverordnung definiert Grundanforderungen an Bauprodukte, für die es harmonisierte, europäische Normen gibt, wie zum Beispiel das Verhalten der Bauprodukte im Brandfall. Die Verordnung fordert für Produkte, die unter eine harmonisierte Norm fallen, eine CE-Kennzeichnung. Die obligatorische Voraussetzung dafür, dass der Hersteller sein Produkt mit einem CE-Kennzeichen versehen darf, ist eine Leistungserklärung des Herstellers.

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