EU-Whistleblowing-Richtlinie: ITGA Baden-Württemberg bietet digitales Hinweisgebersystem

Hat mit „Verpfeifen“ nichts zu tun: Whistleblower decken Missstände auf (Abb. © freshidea/stock.adobe.com)

TGA-Unternehmen müssen sich auf ständig wechselnde Regeln einstellen, die Digitalisierung vorantreiben und gleichzeitig den Übergang von Teilen der Belegschaft ins Home Office bewältigen. Dabei läuft bereits die Frist für die nächste große Herausforderung: die EU-Whistleblowing-Richtlinie. Mit ihr kommen weitreichende Pflichten auf Unternehmen zu.

Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem installieren, über das Mitarbeitende und Dritte Missstände melden können. Für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitenden gilt eine Übergangsfrist bis 2023.
Worum geht es genau? Hinweisgeber – oft auch Whistleblower genannt – hatten es in der Vergangenheit oft nicht leicht. Wer Missstände meldet, muss nicht nur um seinen Job bangen, sondern findet auch häufig keinen neuen. Das wollen die europäischen Gesetzgeber ändern. Um einen EU-weiten Standard zum Schutz von Hinweisgebern zu garantieren, hat sich die Europäische Union im Dezember 2019 auf eine Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) geeinigt. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, diese umzusetzen. Das deutsche Justizministerium hat bereits einen Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt.
Die Investition in ein Hinweisgebersystem – die Basis eines effektiven Compliance-Management-Systems – zahlt sich daher für Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche auf vielen Ebenen aus. Bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems kommen laut Gesetzentwurf grundsätzlich mehrere Kanäle oder auch eine Kombination in Frage: Telefon-Hotline, E-Mail, Briefkasten, Ombudsperson oder eine digitale Lösung. Die Unterschiede liegen vor allem in der Erreichbarkeit und den Möglichkeiten einer vertraulichen Kommunikation.
Der Industrieverband Technische Gebäudeausrüstung Baden-Württemberg (ITGA BW) bietet seinen Mitgliedern zwei Lösungswege zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes an:
Mitglieder können zu Vorzugskonditionen selbst eine Lizenz des digitalen Hinweisgebersystems „EQS Integrity Line“ (laut ITGA BW das EU-weit meist genutzte Hinweisgebersystem), kaufen. Das Programm läuft auf einem deutschen Server der EQS Group und bietet einen geschützten Hinweisgeberkanal mit anonymer Dialogfunktion. Das Mitgliedsunternehmen bearbeitet die eingegangenen Hinweise selbst durch die Compliance- oder Rechtsabteilung.
Für ordentliche Mitgliedsunternehmen des ITGA BW gibt es noch eine andere Möglichkeit: Sie beteiligen sich an einem gemeinsamen ITGA-BW-System. Die Hinweise gehen hier bei einer Ombudsperson, der Kanzlei Ulrich Weber & Partner (Webseite), ein, die eine kostenfreie Erstbewertung durchführt und Hinweise in Absprache mit dem Unternehmen bearbeitet.
Zusätzlich steht den Mitgliedern ein Hotline-Service zur Verfügung, den der ITGA über die Kanzlei organisiert. Die Nutzung der Arbeitsrechts-Hotline ist für Mitglieder kostenfrei. Anrufanzahl und Anrufdauer sind nicht begrenzt.
Mehr zum digitalen Hinweisgebersystem EQS Integrity Line gibt es hier oder über den ITGA BW (Tel. 0711/135315-0 oder per E-Mail).

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