Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte am 10. Juni darüber informiert, dass die „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre Raumlufttechnische Anlagen“ zum zweiten Mal novelliert wurde und dass mit Wirkung zum 11. Juni Anträge für den Neueinbau von RLT-Anlagen für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gestellt werden können.
cci Branchenticker hatte berichtet. Der Fachverband Gebäude-Klima kommentierte diese Neuigkeit nun wie folgt:
„Der FGK begrüßt ausdrücklich diese Erweiterung, die er gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium schon mehrfach vorgeschlagen hatte.“ Dass Neuanlagen bis zu 80 % gefördert werden, sieht der Verband als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Politik unterstütze damit Lösungen, die gerade in den sensiblen Bereichen wie Kitas und Schulen tatsächlich das Infektionsrisiko reduzieren können. Allerdings äußert der Verband auch Bedenken. So sei es unverständlich, dass mit dem Programm auch in stationären Anlagen ausdrücklich Umluft gefördert würde, obgleich gerade in Pandemiezeiten auch die Bundesregierung Außenluftanlagen und die Reduktion der Umluftanteile in den Fokus stellte. Gleichwohl begrüßt der Verband, dass Außenluftanlagen ebenfalls Gegenstand der Förderkulisse sind.
Laut Förderprogramm muss der insgesamt in den versorgten Räumen erreichbare mechanische Nennvolumenstrom mindestens 25 m³ pro Stunde und Person in Bezug auf die höchste Belegungsdichte im Normalbereich betragen. Hierin sieht der Verband ein Defizit des Förderprogramms: Bei einem geförderten Umluftanteil von 50 % beträgt die Außenluft lediglich 12,5 m³ pro Stunde und Person. Dieser Wert liegt unter den absoluten Mindestanforderungen der DIN EN 16798 Teil 1, die einen Wert von 15 m³ pro Stunde und Person vorgibt. Dies ist nach Einschätzung des Verbands insofern widersprüchlich, da das Förderprogramm „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung bestehender RLT-Anlagen“ ausdrücklich die Reduktion des Umluftanteils als wesentlichen Fördertatbestand vorgibt bzw. in Fällen, in denen dieser nicht vermeidbar ist, HEPA-Filter empfiehlt. Anlagen mit Umluft, auch solche, die mit HEPA-Filtern ausgestattet sind, sind in pandemiefreien Zeiten wenig sinnvoll und gehen zu Lasten einer zielführenden Außenluftversorgung von 30 m³ pro Stunde und Schüler.
Der FGK appelliert an das Bundeswirtschaftsministerium und das BAFA, einzelne Punkte des Förderprogramms zu überdenken, die normativen Mindestanforderungen zu respektieren und einen Umluftanteil von 50 %t nicht in den Förderkatalog aufzunehmen. Dennoch ist festzuhalten, dass Planer und Endkunden mit dem Förderprogramm erfreulicherweise die Wahl haben, auch reine Außenluftanlagen einzusetzen.
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Auch ich begrüße die Novellierung der „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre Raumlufttechnische Anlagen“.
Allerdings sehe ich die Regelung bezüglich des Umluftanteils als nicht so kritisch. Wie viele Anlagen/ Systeme am Markt arbeiten mit so einem hohen Umluftanteil? Ich kenne solche Lösungen eher aus dem Bereich der Reinraumlüftung/ Lüftung von Operationssälen in Gesundheitseinrichtungen.
Diese Regelung ist aus meiner Sicht für Anlagen vorgesehen, welche lediglich temporär mit einem Umluftanteil arbeiten. Z.B. aus Effizienzgründen, um einen hohen Energiebedarf für die Eisfreihaltung im Winter über ein elektrisches Heizregister zu vermeiden. Die effiziente Alternative stellt hier eine Umluftabtauung dar. Dadurch kann der Energiebedarf für die Eisfreihaltung um bis zu 80% gesenkt und die erforderliche elektrische Anschlussleistung maximal reduziert werden.
Wichtig: Der als Umluft eingesetzte Abluftanteil muss nochmals über die Filterebene geführt werden, um tragfähige Partikel und Verunreinigungen aus der Umluft zu entfernen.
Wie gesagt: temporäre Verwendung und Filterung, dann steht aus meiner parktischen Erfahrung einer solchen Lösung nichts entgegen.
Mit sonnigen Grüßen aus Hessen.