Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in Bezug auf die TGA veröffentlicht. Der Fachverband Gebäude-Klima begrüßt diese Veröffentlichung, insbesondere die Hinweise zur Innenraumqualität (IEQ), und erläutert die Gründe für die Zustimmung.
Gebäude sollen energieeffizienter werden: Das ist das wesentliche Ziel der 2024 novellierten EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD (European Building Performance Directive, EU 2024/1275). Die Europäische Kommission hat nun Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) veröffentlicht.
Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg, begrüßt diese Veröffentlichung, insbesondere die Hinweise zur Innenraumqualität (IEQ). Der ergänzende Leitfaden zur EPBD 2024/1275, Annex 10 (Gebäudetechnische Systeme, Raumluftqualität und Inspektionen) vom 30. Juni enthält laut FGK wertvolle Hinweise für die Auslegung und Umsetzung der neuen EPBD. Die Leitlinien sollen den Mitgliedsstaaten praktische Informationen und technisches Hintergrundwissen für die Umsetzung der Richtlinie bieten.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die EPBD bis Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dazu gehört unter anderem, Mindestanforderungen für die IEQ in den Bereichen thermischer Komfort und Innenraumluftqualität festzulegen. Auch bei den Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist die Innenraumqualität zu berücksichtigen, um beispielsweise eine angemessene Belüftung sicherzustellen. Vorzugsweise sollten nach Angaben des FGK Lösungen eingesetzt werden, die für gute Bedingungen im Raum sorgen und gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern. Mit einer Lüftung mit Bedarfsregelung und/oder Wärmerückgewinnung lässt sich beispielsweise eine hohe Raumluftqualität sicherstellen und gleichzeitig der Heizwärmebedarf verringern.
Neue Nichtwohngebäude sind gemäß EPBD zudem mit Mess- und Steuergeräten zur Überwachung und Regulierung der Raumluftqualität auszustatten. Die EU-Kommission schlägt vor, in diesen Gebäuden insbesondere CO2 als Indikator für die Belüftung kontinuierlich zu überwachen und gegebenenfalls die Feinstaubbelastung (PM2,5) zu messen. Die so erfassten Daten ermöglichen, den Betrieb von Lüftungsanlagen automatisiert an den aktuellen Bedarf anzupassen. Bei Wohngebäuden können die Mitgliedstaaten in diesem Punkt frei entscheiden. Die EU-Kommission schlägt die Überwachung des CO2-Gehalts in Wohnräumen und der relativen Luftfeuchtigkeit in „Feuchträumen“ vor. Der FGK empfiehlt, in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit bedarfsgeregelten Lüftungssystemen den erforderlichen Luftaustausch automatisch sicherzustellen.
Der Leitfaden „Annex 10“ befindet sich unter „Anhänge“.
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