Gebäudeenergiegesetz: LüKK-Verbände sind not amused

(Abb. © privat)
Frank Ernst, Geschäftsführer des BTGA, des FGK und des RLT-Herstellerverbands. (Abb. © privat)

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Nun reagieren die LüKK-Verbände und fordern eine umfassende Überarbeitung des GEG.

Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), des Fachverbandes Gebäude-Klima (FGK) und des Herstellerverbands RLT-Geräte sagte: „Die TGA-Verbände appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und an die Mitglieder des Bundesrates, die parlamentarischen Beratungen zu nutzen und den Gesetzentwurf der Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsprozess gründlich und sorgfältig zu überarbeiten. Die zahlreichen, im Rahmen der Verbändebeteiligung eingebrachten, wichtigen Hinweise der Fachverbände wurden von der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt.“
Ernst kritisiert weiter: Auch wenn der Gesetzentwurf mehr Flexibilität zulasse als nach den Referentenentwürfen zu erwarten war, schreiben die Regelungen in den meisten Fällen den Einbau einer Wärmepumpe vor. Gleichzeitig soll aber durch den im Kabinettbeschluss neu aufgetauchten Paragrafen 71p die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz natürlicher Kältemittel in elektrischen Wärmepumpen und in Wärmepumpen-Hybridheizungen per Rechtsverordnung vorzuschreiben. Die Verordnungsermächtigung soll es der Bundesregierung sogar erlauben‚ Vorgaben über die Kältemittelwahl in Deutschland zu schaffen, die über die Vorgaben des künftigen Unionsrechts hinausgehen. Damit würde der Einbau eines Großteils der auf dem Markt verfügbaren Wärmepumpen laut Ernst verboten.
„Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen technologieoffenen Erfüllungsoptionen muss aus unserer Sicht auch Abwärme anrechenbar sein, wenn sie in Lüftungsanlagen über eine Wärmerückgewinnung genutzt wird. Es ist sowohl technisch als auch logisch nicht nachvollziehbar, dass nach dem vorliegenden Gesetzentwurf Abwärme nur dann als erneuerbare Energie angerechnet werden kann, wenn sie über eine Wärmepumpe nutzbar gemacht wird“, führt Ernst weiter aus. Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen sei in ihrer Funktion analog zu Wärmepumpen zu sehen und arbeite sogar effizienter als diese. In der GEG-Novelle seien deshalb die Lüftungsverluste grundsätzlich als unvermeidbare Abwärme oder direkt als regenerative Energie anzusehen und zu definieren.

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