Genial oder absurd? Gebäudeenergiegesetz auf drei Seiten

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um einen von der DGNB entwickelten, alternativen Entwurf zum viel diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG), der einen Umfang von lediglich drei Seiten hat.

(Abb. DGNB) Am 9. Februar hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Das technologieoffene Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050) der DGNB ist eine Diskussionsgrundlage, um ein einfaches und verständliches Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele zu entwickeln. Der Vorschlag basiert darauf, dass die CO2-Emissionen eines Gebäudes zur Zielgröße werden und die Berechnung und Bewertung nicht über theoretische Referenzgebäude, sondern anhand absoluter Grenzwerte erfolgt. Bei Nichterfüllung der Zielwerte ist eine CO2-Abgabe zu leisten (zur Zeit 110 €/t). „Es darf nach der langwierigen Phase der Regierungsbildung nicht noch mehr wertvolle Zeit zur Erstellung eines GEG verloren gehen. Das würde passieren, wenn der bisherige GEG-Entwurf die Basis weiterer Debatten ist und wir anhand einer umständlichen und unverständlichen EnEV-Novellierung auf 150 Seiten am Ziel vorbei diskutieren“, erläutert die DGNB. Der GEG 2050-Vorschlag mit zwölf Paragraphen setzt als Ziel einen emissionsfreien Gebäudebestand im Jahr 2050 und definiert dafür auch Mindestvorgaben (U-Werte, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen, Luftdichtheit). „Von dieser absoluten Größe muss für jedes Gebäude ein individueller Klimaschutzfahrplan vorliegen. Dieser definiert die jährlichen CO2-Emissions-Grenzwerte gebäudeweise. Hierbei kommt Planern eine maßgebliche Verantwortung zu, mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten im Neubau wie auch in der Sanierung so effizient wie möglich die vorgegebenen Ziele zu erreichen und dabei den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes im Blick zu haben“, schreibt der Verband.

Interessierten finden den Entwurf des GEG 2050 hier. Einen weiteren Beitrag zum Gebäudeenergiegesetz aus cci Zeitung lesen Sie hier (Artikelnummer cci50865).

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Artikelnummer: cci59708

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