GEG: Lesung im Bundestag verhindert / Zeitplan wackelt

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Symbolbild (Abb. © nmann77/stock.adobe.com)

Der Zeitplan für die am 19. April von der Bundesregierung beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wackelt. Denn die für gestern vorgesehene Lesung im Bundestag wurde auf Betreiben der FDP verhindert. Damit steht auch der Start der geplanten neuen Heizungsregeln zum 1. Januar 2024 auf der Kippe.

Wie verschiedene Medien berichten, erscheint es zunehmend unrealistisch, dass das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie von der Bundesregierung geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Denn auf Betreiben des Koalitionspartners FDP wurde die für Mittwoch dieser Woche vorgesehene erste Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag verhindert. Damit mehren sich Zweifel, dass die Parlamentarier den Gesetzentwurf bis zu deren Sommerpause ab 7. Juli verabschieden.
Das will man seitens der SPD noch nicht wahrhaben: „Sollte es gelingen, die erste Lesung in der nächsten Sitzungswoche Mitte Juni abzuhalten, könnte die GEG-Novelle in der zweiten Septemberwoche durch den Bundesrat verabschiedet werden“, wurde SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich mit Blick auf die Fristen im Gesetzgebungsverfahren nicht müde, gegenüber den Medien vorzurechnen. Doch selbst im Falle einer Einigung im Herbst bliebe Industrie, Handwerk und Verbrauchern kaum Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Völlig unklar ist indes für viele Beobachter in Berlin, wie eine Einigung überhaupt noch gelingen kann, wenn die FDP eine grundlegende Überarbeitung des „großen Heizungstausches“ fordert. Auf Wunsch der Union sollte sich der Bundestag am Mittwochnachmittag dennoch mit dem GEG befassen. Im Rahmen einer Aktuellen Stunde wurden die Parlamentarier zum öffentlichen Gedankenaustausch aufgefordert.
Der GEG-Entwurf sieht im Kern vor, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neue Heizung zu 65 % mit regenerativen Energien betrieben wird (siehe cci201491), was im Wesentlichen auf die Installation Wärmepumpen hinausläuft.

cci204271

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