Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), Bonn, und die Saint-Gobain Pam Building Deutschland GmbH, Saarbrücken, haben ihre Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) verlängert. Zudem hat die Conel GmbH, München, vermeldet, nun HÜV-Partner des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), St. Augustin, zu sein.
Die Haftungsübernahmevereinbarung zwischen BTGA und Saint-Gobain Pam Building Deutschland, der deutschen Vertriebszentrale für gusseiserne Entwässerungssysteme, besteht bereits seit 18 Jahren. Sie wurde nun von beiden Seiten aktualisiert und verlängert. Damit bleibt für die BTGA-Mitglieder der umfassende Schutz dieser Vereinbarung weiterhin bestehen – über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus. Sofern die Montage nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt, gewährt Saint-Gobain nach eigenen Angaben den Mitgliedern des BTGA vertraglich geregelte Ersatzansprüche bei eventuell auftretenden Produktmängeln. Das ausführende Unternehmen hat demnach im Falle eines Mangels einen direkten Anspruch auf Ersatz gegenüber dem Hersteller. „Diese direkte Einbindung der Hersteller in den Prozess der Schadensabwicklung bietet allen Beteiligten ein hohes Maß an Sicherheit und Praktikabilität“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Und weiter: „Darüber hinaus gewährt der Hersteller die Ersatzansprüche, wenn das ausführende Unternehmen diese innerhalb von fünf Jahren nach der Abnahme der Werkleistung geltend macht – und das unabhängig von der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmen.“ Die Vereinbarung gilt für alle Produkte, die von der HÜV erfasst sind.
Der BTGA hat bereits mit zahlreichen Herstellern und Lieferanten der TGA-Branche solche HÜV abgeschlossen. Eine aktuelle Übersicht der Gewährleistungspartner des BTGA gibt es hier.
Auch der Münchner Gebäudetechnikanbieter Conel hat eine Haftungsübernahmevereinbarung. Sofern ein Produkt beim Endkunden eines ZVSHK-Fachhandwerksbetriebs einen Mangelfall auslöst, springt Conel als Hersteller ein, heißt es in einer aktuellen Unternehmensmitteilung. Der Service steht Innungsbetrieben des Fachverbands ZVSHK zur Verfügung und beinhaltet einen Rückgriffsanspruch gegen den Hersteller bei Gewährleistungsfällen. „In sämtlichen Bereichen der Installationstechnik setzen wir auf hochwertige Qualität und die Partnerschaft zum Fachhandwerk. Insofern freuen wir uns sehr, als HÜV-Partner des ZVSHK an der Seite der ‚Frauen und Männer vom Fach‘ zu stehen, wenn es mal zu Ersatzansprüchen des Endkunden kommt“, betont Conel-Geschäftsführer Uwe Dietz.
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