Ein am 30. März veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Honorartafelwerte in der HOAI veraltet sind und deutlich angehoben werden müssen. Bei Leistungen in der TGA ist die Unterdeckung mit 26,7 % besonders hoch.
Die derzeitigen Honorartafelwerte in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 %, angehoben werden. Das ist das Ergebnis des Gutachtens von Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, das der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und das Institut für Wissen in der Wirtschaft (IWW) beauftragt hat. Gutachter Siemon hatte bereits 2013 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die aktuelle HOAI mit entwickelt. Für das Gutachten wurde die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch zusätzliche Einflussfaktoren ergänzt. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt. Dazu VBI-Präsident Jörg Thiele: „Durch die HOAI-Novelle 2021 wurden die bisher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze lediglich durch sogenannte Orientierungswerte ersetzt. Das Gutachten zeigt, dass die HOAI nun schnell aktualisiert werden muss. Es ist unhaltbar, dass die Honorarsätze für Ingenieure und Architekten bald ein Jahrzehnt lang nicht angepasst wurden. Die Steigerungen von bis zu 26,7 % zeigen, wie dringend eine Novellierung unmittelbar nach der Bundestagswahl ist.“ Gestützt auf die Ergebnisse wird der VBI seine Forderung nach deutlicher Anhebung der Tafelwerte nun mit Nachdruck gegenüber der Politik vertreten.
Detaillierte Ergebnisse und die Methodik des Gutachtens finden Sie hier.
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