Infos zum neuen Planungsvertragsrecht

Eine VBI-Broschüre bietet praxisorientierte Hilfe zur Anwendung für Ingenieure und Architekten, Koenen Bauanwälte veröffentlichen ein Standpunktpapier und der Verband Privater Bauherren (VPB) erläutert die Besonderheiten des Bauvertragsrechts auf seiner Website.

VBI-Justiziarin Sabine von Berchem Das neue Planungsvertragsrechts ist am 1. Januar in Kraft getreten. Es gilt für alle Bauverträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Die Publikation „Der Architekten- und Ingenieurvertrag. Erläuterungen zu den gesetzlichen Regelungen der §§ 650p ff. BGB“ des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) will Ingenieuren und Architekten helfen, das neue Vertragsrecht in der Planungspraxis sicher anzuwenden. Die Broschüre bildet den Text der neuen gesetzlichen Regelungen der §§ 650p ff. BGB ab, erläutert diese fachkundig am praktischen Beispiel und betrachtet zusätzlich auch die Paragrafen aus dem Bauvertragsrecht, die für den Planungsvertrag entsprechend anzuwenden sind. Die Autorin, VBI-Justiziarin Sabine von Berchem, verfügt als Juristin über langjährige Erfahrung im Bau- und Planungsrecht. Die 80-seitige Broschüre kostet 15 € zzgl. Versandkosten und kann über den VBI-Shop (www.vbi.de) bestellt werden.

Dr. Andreas Koenen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Koenen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Koenen Bauanwälte, kommentiert: „Bei dem im März 2017 verabschiedeten Gesetz handelt es sich um den vorläufigen Abschluss des mit Abstand größten Gesetzgebungsprojekts im Bereich des privaten Baurechts seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Jahre 1900. Hinter ihm verbirgt sich nicht weniger als die Idee, die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten im Rahmen eines – bis dato gar nicht vorhandenen – Bauvertragsrechts (BauVG) umfassend gesetzlich zu regeln.“ In einem Standpunktpapier hat er das aus seiner Sicht Wichtigste zum neuen Bauvertragsrecht zusammengefasst. Mitglieder finden das Standpunktpapier unter Anhänge.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) erläutert die Besonderheiten des Bauvertragsrechts unter www.vpb.de. Dort finden sich auch FAQs zum Bauvertragsrecht.

Artikelnummer: cci59543

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